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Samstag, den 29. Mai 2004

DCMA Klage: Tech One

 
CK - Washington.   Die am 26. Mai 2004 eingereichte Klageschrift von zwei Filmverlegern gegen Technology One wegen der behaupteten Verletzung des nicht allerseits für verfassungkonform erachteten Digital Millennium Copyright Act, 17 USC §§1201 ff., durch den Vertrieb von Software zur Umgehung der seit Jahren unsicheren Verschlüsselungstechnik CSS ist bei Findlaw veröffentlicht, Az. 04 CV 3995, ebenso das Rechtsgutachten zum Fall.



Tommy the Cork - Super Lobbyist

 
CK - Washington.   Tim Corcoran lädt zu Ehren seines Vaters ein. Zum vom Verfasser David McKean zu signierenden Buch über Tommy the Cork heißt es:
In 1931, a young Rhode Island lawyer ... came to Washington ... He had earned the highest grades at Harvard Law School and possessed a force of personality to match his intellect. A brilliant lawyer, wily political operator, and likable rogue, Corcoran would become the most important and valued strategist in FDR's inner circle. After leaving government, Corcoran would virtually establish modern lobbying and influence peddling as we know it.
Corcoran was the first "super-lobbyist," ...; the first person to fully understand the symbiotic relationship between the executive branch, the Congress, and corporate America. ... Despite his lasting influence his story is little known today.
Und in einer Kritik:
The life and adventures of Tommy the Cork, from serving as a clerk to Oliver Wendell Holmes to helping United Fruit find ways to overthrow the government of Guatamala, make for one of the most intriguing Washington books in years.
Letzteres passt zum Feiertag, dem Veteran's Day am Montag. Ich hoffe, Ersteres bleibt eher in Erinnerung, denn Tim ist mein Partner. Der Spitzname stammt übrigens von Roosevelt.



Autosicherheit vor NHTSA

 
CK - Washington.   Ein aktueller Antrag von VW bei der National Highway Traffic Safety Administration illustriert die Behandlung kleiner Abweichungen von vorgeschriebenen KFZ-Sicherheitsstandards.

Volkswagen of America, Inc. beantragt mit dem im Bundesanzeiger vom 28. Mai 2004 erörterten Antrag eine Befreiung von den Sicherheitsbestimmungen S4.2.2(a) of 49 CFR 571.114, Federal Motor Vehicle Safety Standard (FMVSS) No. 114, wegen einer als minimal beschriebenen Auswirkung auf die Sicherheit bei einigen Modellen. Der Antrag wird mit einem Fehler- und Verletzungbericht nach 49 CFR Part 573 gestellt.

Nach erster Prüfung verkündet das dem Transportministerium zugeordnete Amt unter dem Aktenzeichen NHTSA-2004-17902 die nun der Öffentlichkeit gewährte Gelegenheit zur Stellungnahme. Diese kann über www.regulations.gov bis zum 28. Juni 2004 wahrgenommen werden. Aufgrund weiterer Prüfung wird die NHTSA anschließend eine Entscheidung treffen, die auch einen Rückruf betroffener Fahrzeuge bedeuten könnte, und wiederum im Bundesanzeiger verkünden.

In mancherlei Hinsicht, insbesonders im Hinblick auf die Beteiligung der Öffentlichkeit, ähnelt das Verfahren mithin dem Verordnungssetzungsverfahren. Dieser Ablauf kann auch als Beispiel für andere, aber nicht alle Bundesministerien und Oberste Bundesbehörden gelten. Grundsätzlich ist wie immer in den USA zu beachten, dass in den 50 Einzelstaaten, dem District of Columbia, Puerto Rico, den Virgin Islands und sonstigen Territorien jeweils nach Ortsrecht verfahren wird.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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