CK - Washington. Ein aktueller Antrag von VW bei der
National Highway Traffic Safety Administration illustriert die Behandlung kleiner Abweichungen von vorgeschriebenen KFZ-Sicherheitsstandards.
Volkswagen of America, Inc. beantragt mit dem im
Bundesanzeiger vom 28. Mai 2004 erörterten Antrag eine Befreiung von den Sicherheitsbestimmungen S4.2.2(a) of 49 CFR 571.114,
Federal Motor Vehicle Safety Standard (FMVSS) No. 114, wegen einer als minimal beschriebenen Auswirkung auf die Sicherheit bei einigen Modellen. Der Antrag wird mit einem Fehler- und Verletzungbericht nach
49 CFR Part 573 gestellt.
Nach erster Prüfung verkündet das dem
Transportministerium zugeordnete Amt unter dem Aktenzeichen NHTSA-2004-17902 die nun der Öffentlichkeit gewährte Gelegenheit zur Stellungnahme. Diese kann über
www.regulations.gov bis zum 28. Juni 2004 wahrgenommen werden. Aufgrund weiterer Prüfung wird die
NHTSA anschließend eine Entscheidung treffen, die auch einen Rückruf betroffener Fahrzeuge bedeuten könnte, und wiederum im Bundesanzeiger verkünden.
In mancherlei Hinsicht, insbesonders im Hinblick auf die Beteiligung der Öffentlichkeit, ähnelt das Verfahren mithin dem Verordnungssetzungsverfahren. Dieser Ablauf kann auch als Beispiel für andere, aber nicht alle Bundesministerien und Oberste Bundesbehörden gelten. Grundsätzlich ist wie immer in den USA zu beachten, dass in den 50 Einzelstaaten, dem District of Columbia, Puerto Rico, den Virgin Islands und sonstigen Territorien jeweils nach Ortsrecht verfahren wird.