• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 06. Dez. 2017

Theoretischer Felgenbruch: Kein Sammelklagerecht  

.   Auch bei der Produkthaftung ist das Sammelklagerecht ein be­liebtes Instrument zur Verfolgung fantasievoller Ansprüche. In Luppino v. Mer­ce­des Benz USA konnten die gemeinsam auftretenden Kläger weder be­wei­sen, dass eine klassenweite Kundengemeinschaft mit gleicher Produkt- und Be­weis­la­ge existiert, noch darlegen, dass ihre eigenen Produkte, angeblich radial zerbrechende Felgen, mit Fehlern behaftet sind. Ihre Ansprüche leiteten sie aus Produkthaftungs- und Gewährleistungsrecht nach den vom Hersteller angebo­te­nen ausdrücklichen express Warranties, ab.

Heraus kam eine Abweisung mit lesenswerter Begründung des Bundes­be­ru­fungs­ge­richts des dritten Bezirks der USA in Philadelphia. Am 5. Dezember 2017 erklärte es die Verfahrensschritte zur Klassenzertifizierung nach Einholung von Beweisen und Sachverständigengutachten über die Mangellage sowie die Ge­mein­sam­keiten einer Sammelklägergemeinschaft. Das Gericht durfte die Kla­ge bereits vor Vorlage an die Geschworenen, Jury, abweisen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.