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Mittwoch, den 20. Dez. 2017

Die Subpoena im amerikanischen Recht  

.   Die Subpoena - lateinisch: unter Strafe - ist das im ameri­ka­ni­schen Be­weis­recht eingesetzte Zwangsmittel, mit dem Beteiligte und Drit­te zur Auskunft in oder gelegentlich vor einem Prozess verpflichtet werden.

In deutschsprachigen Medien wird die Subpoena, die sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht Einsatz findet, gelegentlich als Vorladung bezeichnet. Die per­sön­li­che Vorladung ist jedoch lediglich einer von mehreren Fällen, in denen eine Subpoena genutzt wird.  Grundsätzlich wird eine Beweisauskunft mit der Sub­poe­na verlangt. Die Beweisauskunft kann in der Subpoena als schriftliche oder mündliche Auskunft bezeichnet sein. Ist sie mündlich, kann die Subpoena als Vor­la­dung zur Vernehmung, der Deposition, verstanden werden. Richtet sich die Subpoena auf eine schriftliche Auskunft, wird sie meist mit einem umfangrei­chen Fra­genkatalog, den Interrogatories, verbunden. Die schriftliche Beweis­er­he­bung kann mit der mündlichen Beweiserhebung verbunden werden. Dann wird der Angesprochene, der weder Partei noch bezeichneter Zeuge sein muss, mit einer Subpoena Duces Tecum aufgefordert, zu einem Vernehmungstermin die in der Aufforderung bezeichneten Unterlagen zur Vorlage an die befragende Partei mitzubringen.

Im Unterschied zum Recht in Deutschland und vermutlich an­de­ren deutsch­spra­chigen Ländern erfolgt die Beweiserhebung zunächst vor den Parteien, nicht vor dem Gericht. Die Subpoena wird daher von der Partei erlassen, die die Beweiserhebung beabsichtigt. Im Zivilprozess ist die Gegenpartei in der Regel zur Teilnahme an der Vernehmung der Person berechtigt. Außerdem darf sich die mit der Subpoena angesprochene Person selbst anwaltlich vertreten lassen.

Format: Die Subpoena wird in der Form eines Schriftsatzes verfasst. Sie enthält meist eine ausführliche Einführung mit detaillierten Definitionen von Be­grif­fen, die in ihr verwandt werden, sowie beispielsweise von Unterlagen und un­ter­such­ten Themen.

Beispiel: Anfang Mai 2006 entschied ein Gericht in Washington über eine an­ge­fochtene Subpoena in einem Tauschbörsenfall. Musikunternehmen verklagten zahlreiche behauptete Musiktauscher. Sie richteten eine Subpoena an eine un­be­teiligte Partei, nämlich einen ISP, mit dem Befehl auf Vorlage eines Ver­zeich­nis­ses von IP-An­schrif­ten, anhand deren die Kläger die Beklagten den IP-An­schrif­ten und den behaupteten Urheberrechtsverletzungen zuordnen woll­ten. Einer der noch unbekannten Kläger beantragte die Aufhebung der Subpoena, weil er nicht im Gerichtsbezirk wohnt. Der Fall zeigt, wie die Subpoena ein­ge­setzt wird und wie man ihr begegnen kann.

Hinweis: In jedem der etwa 56 Rechtskreise der USA gilt unterschiedliches Pro­zess­recht. Die obige Darstellung muss daher nicht an jedem Ort der USA zu­tref­fen. Im Bundesrecht finden sich die wesentlichen Verfahrensregeln in den Fe­de­ral Rules of Civil Procedure und den Federal Rules of Evidence.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.