• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 02. Sept. 2017

Durchsuchungsbeschluss mittels Google-Earth-Bildern  

SFe - Washington.   Bei der Beantragung des Durchsuchungsbeschlusses für die Wohnung eines Drogendealers hatten die Polizeibeamten in Brownsville ein Problem: Die Hausnummer des betreffenden Hauses war ihnen unbekannt. Sie wussten sich zu helfen, indem sie dem Antrag Google-Earth Bilder und eine de­taillierte Beschreibung des Grundstückes beifügten. Der Er­mittlungsrichter er­ließ den Durchsuchungsbeschluss, Warrant. Aufgrund der dadurch sicher­ge­stell­ten Dro­gen er­ging gegen den Kläger ein Strafurteil.

In United States of America v. Roger Jones, Jr. bestätigte das Bundes­be­ru­fungs­gericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati am 29. August 2017 die Wirksamkeit des Durchsuchungsbeschlusses: A warrant's description of the pla­ce to be searched need not be technically accurate in every detail. But the de­scrip­tion should allow an executing officer to identify the place to be searched.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.