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Donnerstag, den 02. Nov. 2017

Newsletter als Auslöser des Gerichtsstandes in den USA

 
FBe - Washington.   Ein Newsletter an den falschen Adressatenkreis kann die un­er­wünschte Folge haben, dass man der Gerichtsbarkeit der USA unterfällt. Für die personal Jurisdiction reichte es in San Francisco für das Bundes­beru­fungs­gericht des Neunten Bezirks der USA am 1. November 2017 in Axiom Foods Inc. v. Acerchem International Inc. jedoch nicht aus, dass ein Unternehmen mit Sitz im UK einen Newsletter verschickte, der lediglich zehn Adressaten in Kalifornien hatte.

Personal Jurisdiction setzt eine hinreichende Verknüpfung, substantial Con­nec­ti­on der beklagten Partei zum Ge­richts­stand voraus. In diesem Fall erkannte die Revision nicht, dass die Beklagte ihre Handlung gezielt auf den gewählten Ge­richts­stand ausrichtete. Der Gerichtsstand folgt auch nicht aus Federal Rule of Ci­vil Pro­ce­dure 4(k)(2), da dies aufgrund der kaum vorhandenen Beziehung der Be­klag­ten in die USA gegen den Grundsatz fairen Verfahrens, due Process, verstoßen würde.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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