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Mittwoch, den 28. Juni 2017

Verwendung der USA-Marke in Deutschland  

.   Nach der erfolgreichen Eintragung einer Marke im Bundes­markenverzeichnis der USA - oder auch einer einzelstaat­lichen Registration - fragt sich die deutsche Inhaber­in, ob sie die Marke auch in Deutschland mit dem ®-Zeichen ver­wen­den darf.

Die Möglichkeiten und Grenzen zeigt Rechts­referendar Fabian Schröder in sei­nem Ratgeber Ver­wen­dung amerikanischer Markenschutz-Symbole in Deutsch­land vom 20. Ju­ni 2017 auf. Da Abmahnungen in Deutsch­land im­mer eine größe­re Ge­fahr als in den USA dar­stel­len, ist die Kennt­nis der rich­ti­gen Marken­symbole und ver­wen­dung im trans­at­lan­ti­schen Wett­be­werb hilf­reich.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.