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Samstag, den 18. Febr. 2017

Verweigerter Vertragsverkauf: Mafiös rechtswidrig?  

.   Ein Lieferdienst bindet Subunternehmer mit Ge­biets­schutz­ver­trä­gen an sich und ließ sie auch solche Verträge durch Abtretung ver­kau­fen. Als er das Vertragsmodell änderte, den Subs dafür $10.000 zahlte und dann einem Erwerber eines Sub-Vertrages keinen neuen Vertrag mit üblicher Lauf­zeit gab, verklagte ihn ein Sub wegen Vertragsbruchs, Betrugs und mafiös rechts­wid­ri­gen Ge­ba­rens nach dem RICO-Gesetz.

In Mark Neubauer v. FedEx Corporation prüfte das Bundes­beru­fungs­ge­richt des achten Bezirks der USA in St. Louis am 17. Februar 2017 be­son­ders aus­führlich die behauptete Vertragsverletzung, die die meis­ten Fra­gen auf­warf. Der Klä­ger mein­te, der Altvertrag verbiete dem Spediteur je­de Ein­mi­schung in das Sub­un­ter­neh­men. Damit sei der Neuver­trag mit sei­nen neu­en Be­din­gun­gen über den Ver­kauf heu­te un­an­wend­bar. Das Ge­richt er­läu­ter­te, wie­so die­se Klausel des Altver­trags nicht ent­schei­dend sei: Sie verbiete keine Vertrags­änderung oder -be­en­di­gung, sondern nur jeg­li­che Vor­gaben für die Ab­wick­lung des Ge­schäfts des als independent Contractor eigen­ver­ant­wort­lich täti­gen Sub­un­ter­neh­mers.

Ein Auslegungsbedarf bestehe nicht; der neue Vertrag sei anwendbar. Ein Be­trug sei im Angebot eines neuen Vertrags nicht zu entdecken; außer­dem feh­le der Kla­ge jeg­li­che kon­kre­te Behauptung von Betrugs­merk­ma­len. Da der RI­CO-An­spruch einen kri­mi­nel­len Be­trug oder andere Straf­ta­ten er­fordere, die der Kläger nicht sub­stan­ti­iert hat­te, musste auch er schei­tern.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.