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Freitag, den 27. Okt. 2017

Konkludenter Widerruf oder Verzicht durch Scheidung  

.   So schillernd, wie der berühmte verstorbene TV-Moderator sprach und schrie, schrieb das Bundesgericht der Hauptstadt sein Urteil zur Fra­ge, ob jener mit der Scheidung von seiner Ehefrau ihre ausdrückliche Einset­zung als Be­gün­stig­te seiner Lebensversicherung widerrief. In McLaughlin v. Hart­ford Life & An­nu­i­ty In­surance Co. erklärte es die Anforderungen an den kon­klu­denten Wi­der­ruf nach der Doctrine of implied Revocation, die das Prä­ze­denz­fallrecht auf Te­stamente, jedoch noch nicht auf Lebensversicherungen er­streckte. Die Schei­dung impliziere den Widerruf, behauptete die klagende Nach­lassabwick­le­rin.

Die Urteilsbegründung amüsiert, während sie lehrreich auf den Wi­der­ruf ebenso wie die Wirkung zitierter Ehevertrags- und Scheidungs­re­ge­lun­gen eingeht, be­vor der United States District Court for the District of Columbia am 25. Okto­ber 2017 mit seiner Subsumtion überrascht: Schon der Verzicht im Ehevertrag, der in das Scheidungsurteil einfloss, welches der Geschiedenen pau­schal $1 Mio. zu­sprach, wirkt auf die Versicherungsansprüche, sodass es auf den konkludenten Widerruf nicht mehr ankommt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.