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Donnerstag, den 06. April 2017

Jahrelange Haft wegen geringer Ausfuhrkontrollverstöße  

.   In den USA und im Ausland verletzten drei Angeklagte in geringem Umfang die Ausfuhrkontrollregeln sowie das Geldwäscheverbot der USA. Jetzt folgte die Strafzumessung von 55 und 36 Monaten Haft sowie Ein­zie­hung von $105.112 für die natürlichen Personen sowie eine Geldstrafe von $250.000 für die beteiligten juristische Person im Fall USA v. Wing-On LLC.

Das Bundesgericht der Hauptstadt erklärte in seiner Begründung vom 4. April 2017 seine Erwägungen. Sie reichen von der Schwere der Waffen­kon­troll­ver­stöße nach den International Trade in Arms Regulations bis zum Umstand, dass die natürlichen Personen trotz ihres ansonsten sauberen Lebenswan­dels in den USA nach der Strafverbüßung das Landes verlassen müssen, und der Tat­sa­che, dass die ohne Lizenz exportierten Teile allein keine Gefahr im Sinne der ITAR-Waffenkontrolle darstellen.

Bei dem Unternehmen berücksichtigt das Strafmaß, dass es pleite ging und li­qui­diert wird, sodass die Geldstrafe vom rechtsnachfolgenden, bereits be­straf­ten Beklagten, der auch seine Daueraufenthaltsgenehmigung, Green Card, verlieren wird, zu tragen sein wird. Angesichts der Liquidierung und De­por­tie­rung konnte das Gericht das Strafmaß reduzieren, da die Ab­schreckung nach seiner Ansicht keine Rolle spielen wird.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.