• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 11. Nov. 2017

Fotoklau spät korrigiert: Twitter verklagen  

.   Eine Klage in den USA besagt nicht viel, aber manchmal be­trifft sie erwähnenswertes Neuland. In Pierson v. Twitter Inc. klagt eine Profi­fo­to­gra­fin gegen Twitter, nachdem sie den Fotoklau einer Twitterkundin nach dem Digital Millennium Copyright Act gerügt hatte und der Dienstleister 90 Tage zur Löschung brauchte. Die Rechtsfrage lautet, ob ein Internetdienstleister ohne eige­ne Inhalte haften kann, wenn die versprochene, haftungsbefreiende Ent­fer­nung spät erfolgt - und was gilt als zu spät?

Die Klage beschreibt lesenswert die Anspruchsgrundlage nach dem Urheber­rechts­ge­setz und den Rügevorgang samt Eingangsbestätigung und Lösch­ver­sprechen. Ob sie erfolgreich sein kann, hängt auch davon ab, ob die Klägerin die Merkmale der indirekten Urheberrechtsverletzung belegen kann.

Die Fotografin muss beweisen, dass Twitter - anders als Google in Fällen mit den Perfect 10-Fotos - die Veröffentlichung zur Förderung von Verletzungen durch Dritte ge­stat­te­te. Der Klage fehlen die dafür erforderlichen Nachweise. Vielleicht darf sie noch durch einen amended Complaint nachgebessert werden.


Samstag, den 11. Nov. 2017

Feiertag ohne Feiern in der amerikanischen Kanzlei  

.   Die Gerichte erlassen keine Entscheidungen, also ist heute Feiertag. Die Einbahnstraßen sind heute Zweibahnstraßen. Ämter und Mi­ni­ste­ri­en, aber auch manche Botschaften, sind geschlossen. Nur Anwälte wie Teile der Privatwirtschaft arbeiten am Volkstrauertag, dem Veterans Day. Der nächste von allen wahrgenommene Feiertag ist der letzte Donnerstag im November, der Thanksgiving Day.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.