• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 02. Febr. 2017

Kopierte Musik in politischer Werbung  

.   Die Freiheit politischer Rede genießt umfas­sen­den Schutz, doch ver­bie­tet die­ser einem Kom­po­nis­ten und Tex­ter eine Ur­he­ber­rechts- und Mar­ken­ver­let­zungs­kla­ge ge­gen eine po­li­ti­sche Grup­pe, die den Text seines be­lieb­ten Werks leicht ver­än­dert und mit seiner Me­lo­die in po­li­ti­sche In­ter­net- und Fern­seh­wer­bung ein­bringt? Am 31. Ja­nu­ar 2017 ent­schied das Bun­des­ge­richt der Haupt­stadt ge­gen den Mar­ken­an­spruch des Kom­po­nis­ten, weil das ge­schütz­te Werk schon nicht ge­werb­lich ver­wandt wur­de.

In Nichols v. Club for Growth Action erklärte das Ge­richt je­doch aus­führ­lich die Rechts­grund­la­gen und Tat­be­stands­merk­ma­le der An­sprü­che auf 13 Sei­ten. Beim Copy­right-An­spruch geht es auch auf die Fair Use-Ein­re­de ein, ohne sie je­doch be­reits zu ent­schei­den. Es be­stimmt, dass die Klage schlüs­sig ist und die Par­tei­en nun das Dis­co­ve­ry-Aus­for­schungs­be­weis­ver­fah­ren auf­neh­men müs­sen. Erst wenn al­le Tat­sa­chen vor­lie­gen, wird es prü­fen, ob die Textände­run­gen we­sent­lich sind oder nicht. Letzt­lich muss eine Jury den Sach­ver­halt ver­ste­hen und wür­di­gen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.