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Freitag, den 21. Juli 2017

Kurze Strecke zur Anwaltszulassung  

.   Im Staat New York ist die Anwaltszulassung für Ausländer leichter als in der Hauptstadt der USA zu erreichen, denn dort werden nur 24 Credits im LLM-Studium verlangt, während die Voraussetzungen in Washington anspruchsvoller sind. Die meisten in Washington studierenden Ausländer be­an­tra­gen daher die Anwaltszulassung in New York.

USA-Recht: Common Law
Kapitel 1
Der Reitende Richter
Mit einer nützlichen Liste der Anforderungen in meh­re­ren Staaten der USA und einem Bericht samt Em­pfeh­lung wen­det sich nun die Rechtsanwaltskammer von Wa­sh­ing­ton an das sie beaufsichtigende Obergericht: Re­port for Pub­lic Com­ment of the District of Columbia Bar - Global Legal Practice Task Force. Sie regt an, auch hier nur 24 Credits zu verlangen, von denen 12 Schwer­punkt­fä­cher im ameri­ka­ni­schen Recht bilden, während der Rest aus Elec­ti­ves be­steht. Die Electives können Studenten frei wählen.

Ob es sinnvoll ist, ein Fach wie Chinese Space Law zu belegen, um dann durch das Bar Exam wegen mangelnder Grundlagen im ur-amerikanischen Recht zu fallen, muss jeder Kandidat für sich selbst prüfen. Aus der Sicht des Verfassers empfehlen sich bei einer zivilrechtlichen Ausrichtung zumindest Con­sti­tu­tional Law, Contracts, Torts, Civil Procedure, Equity, Property und Federal Income Tax: Das sind schon 27 Credits. Unverzichtbar erscheint auch Evidence, also weitere 4 Wochenstunden. Da bleibt für Electives kein Raum.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.