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Donnerstag, den 19. Jan. 2017

Dateien von CD auf PC kopiert: Marke verletzt?  

.   Ein Hersteller von Karaoke-CDs versieht diese mit sei­ner Mar­ke und ver­klagt einen Kun­den, der Ka­ra­oke-Kon­zer­te nach dem Ko­pie­ren der CDs auf Rech­ner an­bie­tet, wegen einer Ver­let­zung von Mar­ken­rech­ten. Ein Ur­he­ber­recht we­gen rechts­wid­rig ko­pier­ter Wer­ke steht in Slep-Tone En­ter­tain­ment Corp. v. Wi­red for Sound Ka­ra­oke and DJ Ser­vi­ces LLC nicht zur De­bat­te.

Der Hersteller behauptet, dass Kunden des Be­klag­ten bei Ver­an­stal­tun­gen seine Mar­ke sä­hen und da­her eine Ver­wechs­lungs­ge­fahr be­ste­he. Das sei nach Mar­ken- und Wett­be­werbs­recht im Lan­ham Act zu ahn­den. So­wohl das Bun­des­ge­richt als auch das Bun­des­be­ru­fungs­ge­richt des neun­ten Be­zirks der USA ver­nein­ten seinen An­spruch als ver­deck­ten Ur­he­ber­rechts­an­spruch.

Solche Scheinansprüche hatte der Supreme Court der USA be­reits im Jah­re 2003 un­ter­sagt, s. Schos­ser/Gehr­ke, Dastar v. Twen­tieth Cen­tu­ry Fox - Ver­fal­le­nes Ur­he­ber­recht v. Mar­ken­schutz im Sup­re­me Court, Ger­man Ame­ri­can Law Jour­nal - Ar­tic­les Edi­tion, 21. Au­gust 2003. Der Be­schluss vom 18. Ja­nu­ar 2017 setzt den Präze­denz­fall im Um­feld an­de­rer neu­er Ent­schei­dun­gen auf den Ka­rao­ke-Sach­ver­halt um. Kun­den wür­den nicht über die Her­kunft der CDs in die Ir­re ge­führt. Der Un­ter­schied zwi­schen CD-An­bie­ter und Ver­an­stal­ter sei je­dem klar.


Donnerstag, den 19. Jan. 2017

Wer klagt im Interesse der Hühner  

KAS - Washington.   Dass ein Zusammenhang zwischen Eiern und der Aktivlegitimation der Kläger bestehen kann, hat der Fall State of Missouri v. Kamala Harris gezeigt.

Der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit mit Sitz in San Francisco, Kalifornien, entschied am 17. Januar 2017 über die Klage von sechs Bundesstaaten, die sich gegen die kalifornische Neuregelung der Haltungsstandards von Legehennen wendeten. Das Berufungsgericht hatte zu klären, ob eine parens patriae Jurisdiction, also die Zuständigkeit für die Klage eines Staates im Namen Dritter, besteht.

Der Bundesstaat Kalifornien hatte mit Wirkung zum 1. Januar 2015 Regelungen, die Shell Egg Laws erlassen, wie Legehennen gehalten werden müssen, damit die so gelegten Eier in Kalifornien verkauft werden dürfen. Bereits 2014 hatte der Bundesstaat Missouri erfolglos eine Klage in Kalifornien eingereicht, dass die neuen Regelungen gegen die Commerce Clause verstoßen würden. Die Bundesstaaten Nebraska, Oklahoma, Alabama, Kentucky und Iowa schlossen sich der Klage an.

Voraussetzungen für die Zulassung eines parens patriae sind laut dem Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA, dass der Bundesstaat nicht nur die Interessen einer privaten Partei vertritt und ein ausdrückliches staatseigenes Interesse darlegen kann. Die sechs klagenden Bundesstaaten hatten es laut Gericht versäumt, in der Vorinstanz hinreichend darzulegen, dass sie nicht nur die Interessen der privaten Eier-Produzenten vertreten. Zwar gibt es keine starren Grenzwerte, wie hoch der betroffene Bevölkerungsanteil sein muss, um ein parens patriae Verhältnis begründen zu können. Der Staat muss jedoch beweisen, dass die Verletzung einen nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung betrifft. Unter Verweis auf Entscheidungen des Gerichts des zweiten Bezirks, dass eine parens patriae immer dann ausscheidet, wenn die belastete private Partei selbst klagen könnte, siehe N.Y. ex rel. Abrams v. 11 Cornwell Co., 695 F.2d 34, 40 (2dCir. 1982) und Connecticut v. Physicians Health Servs. of Conn. Inc., 103 F. Supp. 2D 495, 504 (D. Conn. 2000), hat das Berufungsgericht festgestellt, dass die Eier-Produzenten selbst hätten klagen können und müssen. Denn sie sind in ihrer Anzahl überschaubar, und Eier sind keine Konsumgüter von übergeordneter Bedeutung wie Gas.

Auch mit ihrem weiteren Vorbringen konnten die Bundesstaaten das Berufungsgericht nicht überzeugen. Das Argument, die Regelungen würden den Eier-Preis negativ beeinflussen und somit die Verbraucher schädigen, wies das Gericht als zu vage und spekulativ zurück. Auf den Vortrag der Kläger, Eier seien eine wichtige und bezahlbare Proteinquelle, und die Shell Egg Laws würden auch Restaurantbesitzer und Bäcker treffen, ging das Gericht nicht näher ein und verwies auf seine vorangegangene Argumentation. Letztlich erteilte das Gericht auch der behaupteten Diskriminierung der klagenden Bundesstaaten eine Absage, denn die Shell Egg Laws treffen nicht nur sie, sondern auch alle anderen Staaten mit Eier-Produktionen, insbesondere die kalifornischen Eier-Produzenten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.