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Samstag, den 04. März 2017

Keine Jury ohne strittige Tatsachen  

Unstrittig: Die Banane ist krumm. Rechtsfolge: Summary Judgment ohne Jury
SD - Washington.   Ein Kunde rutschte beim Einkauf im Supermarkt auf einer Ba­nane aus, behauptete sich dabei schwer verletzt zu haben und klagte auf Scha­dens­er­satz. Das Bundes­berufungs­gericht des dritten Bezirks der USA in Phi­la­delphia prüfte im Fall Charles McDowell v. Moran Foods/Save-a-Lot Ltd. eine Sorgfalts­pflichts­verletzung der beklagten Marktes. Nach dem an­zu­wen­den­den Recht des Staates Penn­sylvania hätte der Kläger für eine Gefährdungs­haf­tung des Beklagten behaupten und beweisen müssen, dass
  • das Laden­personal Kennt­nis von der Bananen­schale hatte oder hätte haben müssen und diese als Gefahr ausge­macht hatte;
  • es zu erwarten war, dass der Kunde die Gefahr nicht bemerken wür­de oder sich wahr­scheinlich nicht wehren könnte; und
  • keine zumutbaren Maßnahmen der Mitarbei­ter getroffen wurden, um den Kunden vor der Gefahr zu schützen.
  • Die Klage scheiterte bereits am Vorliegen der behaup­te­ten Gefahr. Um einen Zu­stand als Gefahr werten zu kön­nen, war zu be­weisen, dass dieser bereits so lan­ge bestand, dass der Grund­besit­zer davon Kennt­nis erhielt oder unter nor­ma­len Um­ständen Kennt­nis er­lan­gen müsste. Die Zeit­frage ent­wickelte sich zum Haupt­prob­lem des Pro­zesses. Der Filial­leiter hatte knapp eine Stunde vor dem Vor­fall eine In­spek­tion aller Gänge des Ladens durch­geführt, wobei er keine he­rum­lie­gen­den Ba­na­nen entdeckte. Auch anhand der zum Beweis vorge­legten Banane liess sich nicht fest­stellen, wie lange der Zustand zur Unfall­zeit bereits bestand.

    Da keine weiteren strittigen Aspekte vorlagen, war ein summary Judgment, ein Urteil vor Vorlage an die Geschwo­renen, richtig, was die Revision am 28. Februar 2017 bestä­tigte und allen die gewal­tigen Kosten des Geschworenen­verfahrens ersparte. In Urrutia v. Target Corp. findet der Leser das Gegen­teil, weil das Bun­desberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City am 3. März 2017 entschied, dass eine strittige Tatsachenfrage für die Geschworenen verbleibt, wenn un­klar ist, ob eine durchsichtige Flüssigkeit auf hellem Boden sichtbar ist. Da muss die Jury die Beweise würdigen und subsumieren.

    Der Kläger berief sich auch auf eine Drittgefährder­haf­tung nach §344 des zweiten Restate­ment of Torts, einer vom American Law Institute veröffent­lichen Samm­lung zivil­recht­licher Trends der Recht­sprechung. Jedoch fehlte den Richtern auch hier der erfor­der­liche Beweis, dass die Banane durch das fahr­lässige Ver­halten eines Dritten an den Unglücks­ort gelangte.







    CK
    Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

    2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

    Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.