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Donnerstag, den 18. Mai 2023

Forenhaftung wegen Terroristenbeihilfe

 
.   In zwei Fällen entschied der Supreme Court in Washington, DC, am 18. Mai 2023 gegen Kläger, die Internetforen wegen ihrer angeblichen Behilfe zu Straftaten, darunter Terrorismus, zur Haftung heranziehen wollten:
Gonzalez v. Google LLC
Twitter Inc. v. Taamneh
In beiden Entscheidungen stellte das Gericht auf die Auslegung der gesetzlichen Beihilfe-Definitionen ab. Die Ergebnisse überraschen, weil sie von Richtern formuliert wurden, deren Mitwirkung gar nicht als sonderlich einflussreich erachtet wurde, aber vor allem, weil sie die Haftungsbeschränkung von § 230 Communications Decency Act nicht ändern.

Im Detail werden die beiden Entscheidungen jedoch noch vertiefter Prüfung unterzogen werden müssen. Wenn die Haftungsbeschränkung von § 230 CDA überhaupt nicht in Frage gestellt ist, ist zu befürchten, dass der IT hassende Kongress handelt, und das wird im günstigsten Fall nur Verwirrung stiften. Gefährlich wird es, wenn er - eher ahnungslos - die Grundfesten des Internet anrührt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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