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Dienstag, den 14. März 2023

Eine Art Impressumspflicht ab Juli 2023

 
INFORM Consumer Act
.   In wenigen Monaten kann man Mandanten nicht mehr auf den Mangel einer Impressumspflicht in den USA hinweisen, denn es tut sich was. Das bedeutet aber nicht, dass der Begriff Impressum oder Imprint bei Webseiten verständlich wird.

Was sich ändert, ist das Inkrafttreten des schwer auffindbaren INFORM Consumers Act. Er versteckt sich in einem Riesengesetzeswerk vom Jahresende 2022 als Titel 3.

Im Kern schreibt er Onlinehändlern mit einem Umsatz von $20.000 p.a. oder anderen Merkmalen vor, Namen, Anschriften, Steuernummer und Bankverbindungen dem mit ihnen verbundenen Marktplatz, also beispielsweise Newegg für Technikwaren, mitzuteilen. Auch gegenüber Kunden müssen sie den Schleier über ihrer Identität etwas lüften.

Spätestens im Juli sollten Onlinehändler mit einem in zehn Tagen zu beantwortenden Fragenkatalog und Vertragsanpassungen der Marktplätze rechnen, die primär für die Gesetzesumsetzung verantwortlich sind und Onlinehändlern den Hahn abdrehen dürfen. Daneben darf die Federal Trade Commission und jeder Justizminister jeden Staates der USA gegen verletzende Händler und Marktplätze vorgehen - mit OWi-Strafen ab $47.000 je Vorfall und Verbotsverfügungen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.