×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Rüstungsbetrieb haftet für Kriegsfolgen • • Von Rule of Law zur Barbarei • • Nicht alle werden Amerikaner • • Wo arbeitet unser Personal? Einzelstaaten reglementieren • • Regimekritik nähert sich dem Verbot • • Zollrecht umfassend erörtert • • Kritiker im Internet aufspüren: Neue Taktik • • Ruhm des toten Sportlers als Marke geschützt • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 01. Juli 2023

Supreme Court wirft USA um Jahrzehnte zurück

 
.   Mehrere Knaller im Supreme Court haben die USA am Ende seines Amtsjahres 2022-2023 um teilweise 60 Jahre zurückgeworfen. Die von Biden angestrebte Aussicht auf eine finanzielle Chancengleichheit bei hohen Studiengebühren hat er verworfen. Die Förderung der Chancengleichstellung in universitären Aufnahmeverfahren für alle Rassen hat er als verfassungswidrig bezeichnet. Dienstleistungsanbieter, zumindest solche mit kreativem oder religionsbetontem Einschlag, dürfen wieder sexuell orientierte Minderheiten verstoßen:
Biden v. Nebraska
303 Creative LLC v. Elenis
Groff v. DeJoy
Students for Fair Admissions, Inc. v. President and Fellows of Harvard College
Counterman v. Colorado
Wer geglaubt hatte, die USA seien eine vorbildliche Demokratie mit gleichen Rechten und einer Zukunft für alle, zumindest seit Martin Luther King, den Kennedy-Brüdern und Präsident Johnson, merkte seit Haussprecher Newt Gingrich und Supreme Court Justice Antonin Scalia in den 90-er Jahren, dass diese Vorstellung auf der Kippe steht. Ihr Ende hat der Oberste Gerichtshof der USA in Washington in den letzten zwei Jahren mit seinem Drittel von trump-Richtern besiegelt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER