×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 29. Juni 2023

Gesetz ohne Extraterritorialität: Lanham Act

 
.   $96 Mio. sprachen die Geschworenen einem US-Markeninhaber zu, dessen Marke eine Gruppe ausländischer Unternehmen im Ausland verletzt haben sollen. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, hob die Entscheidung am 29. Juni 2023 im Fall Abitron Austria GmbH v. Hetronic International Inc. auf.

Das Markengesetz des Bundes, der Lanham Act, spreche zwar vom ausländischen Handel, aber der Gesetzgeber habe ihm nicht die magischen Worte hinzugefügt, die eine extraterritoriale Anwendung gestatten. Die Verletzung müsse in den USA geschehen, um von ihm in den USA sanktioniert zu werden.

Die vom Supreme Court ebenfalls nicht gestattete Verbotsverfügung des Untergerichts zugunsten der Kläger ist ohnehin idiotisch, weil sie gar nicht vollstreckbar ist, und amerikanische Gerichte hüten sich in der Regel vor undurchsetzbaren Maßnahmen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER