Gesetz ohne Extraterritorialität: Lanham Act
CK • Washington. $96 Mio. sprachen die Geschworenen einem US-Markeninhaber zu, dessen Marke eine Gruppe ausländischer Unternehmen im Ausland verletzt haben sollen. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, hob die Entscheidung am 29. Juni 2023 im Fall Abitron Austria GmbH v. Hetronic International Inc. auf.
Das Markengesetz des Bundes, der Lanham Act, spreche zwar vom ausländischen Handel, aber der Gesetzgeber habe ihm nicht die magischen Worte hinzugefügt, die eine extraterritoriale Anwendung gestatten. Die Verletzung müsse in den USA geschehen, um von ihm in den USA sanktioniert zu werden.
Die vom Supreme Court ebenfalls nicht gestattete Verbotsverfügung des Untergerichts zugunsten der Kläger ist ohnehin idiotisch, weil sie gar nicht vollstreckbar ist, und amerikanische Gerichte hüten sich in der Regel vor undurchsetzbaren Maßnahmen.
Das Markengesetz des Bundes, der Lanham Act, spreche zwar vom ausländischen Handel, aber der Gesetzgeber habe ihm nicht die magischen Worte hinzugefügt, die eine extraterritoriale Anwendung gestatten. Die Verletzung müsse in den USA geschehen, um von ihm in den USA sanktioniert zu werden.
Die vom Supreme Court ebenfalls nicht gestattete Verbotsverfügung des Untergerichts zugunsten der Kläger ist ohnehin idiotisch, weil sie gar nicht vollstreckbar ist, und amerikanische Gerichte hüten sich in der Regel vor undurchsetzbaren Maßnahmen.