Haftungsbefreiung bei Schadsoftwarenennung
CK • Washington. Ein Softwarehersteller wandte sich gegen einen anderen Softwarehersteller, der Schadsoftware identifiziert, und rügte die Nennung seines Programms als Schadsoftware. Mittlerweile ging der Prozess bis zum Supreme Court der Vereinigten Staaten und wieder zurück ans Ausgangsgericht, weil das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks die gesetzliche Haftungsbefreiung nach dem Communications Decency Act nicht anwenden wollte.
Auf die ernomen Kosten von Klagen und die Abschreckungswirkung auf andere Entdecker von Schadstoffware weist Prof. Goldman in seinem lesenswerten Bericht unter dem Titel The 9th Circuit Keeps Trying to Ruin Cybersecurity–Enigma v. Malwarebytes vom 18. Juni 2023 hin. Er stellt zurecht fest, dass das Gericht Fehler beging, die schon im Frühstadium des US-Prozesses vermeidbar sind.
Ich hatte schon vor Jahren auf die erste Revisionsentscheidung in der Serie Landesreport USA in Kommunikation & Recht hingewiesen. Der nächste Bericht folgt hoffentlich bald, aber Prof. Goldman befürchtet, dass der Hinweisgeber noch eine Runde vor dem Supreme Court erleben wird - wenn er sich die Kosten und den Aufwand leisten kann. Bis dahin ist zu befürchten, dass die öffentliche Identifizierung von Schadsoftware unter einem Damoklesschwert arbeitet.
Auf die ernomen Kosten von Klagen und die Abschreckungswirkung auf andere Entdecker von Schadstoffware weist Prof. Goldman in seinem lesenswerten Bericht unter dem Titel The 9th Circuit Keeps Trying to Ruin Cybersecurity–Enigma v. Malwarebytes vom 18. Juni 2023 hin. Er stellt zurecht fest, dass das Gericht Fehler beging, die schon im Frühstadium des US-Prozesses vermeidbar sind.
Ich hatte schon vor Jahren auf die erste Revisionsentscheidung in der Serie Landesreport USA in Kommunikation & Recht hingewiesen. Der nächste Bericht folgt hoffentlich bald, aber Prof. Goldman befürchtet, dass der Hinweisgeber noch eine Runde vor dem Supreme Court erleben wird - wenn er sich die Kosten und den Aufwand leisten kann. Bis dahin ist zu befürchten, dass die öffentliche Identifizierung von Schadsoftware unter einem Damoklesschwert arbeitet.