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Sonntag, den 18. Juni 2023

Haftungsbefreiung bei Schadsoftwarenennung

 
.   Ein Softwarehersteller wandte sich gegen einen anderen Softwarehersteller, der Schadsoftware identifiziert, und rügte die Nennung seines Programms als Schadsoftware. Mittlerweile ging der Prozess bis zum Supreme Court der Vereinigten Staaten und wieder zurück ans Ausgangsgericht, weil das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks die gesetzliche Haftungsbefreiung nach dem Communications Decency Act nicht anwenden wollte.

Auf die ernomen Kosten von Klagen und die Abschreckungswirkung auf andere Entdecker von Schadstoffware weist Prof. Goldman in seinem lesenswerten Bericht unter dem Titel The 9th Circuit Keeps Trying to Ruin Cybersecurity–Enigma v. Malwarebytes vom 18. Juni 2023 hin. Er stellt zurecht fest, dass das Gericht Fehler beging, die schon im Frühstadium des US-Prozesses vermeidbar sind.

Ich hatte schon vor Jahren auf die erste Revisionsentscheidung in der Serie Landesreport USA in Kommunikation & Recht hingewiesen. Der nächste Bericht folgt hoffentlich bald, aber Prof. Goldman befürchtet, dass der Hinweisgeber noch eine Runde vor dem Supreme Court erleben wird - wenn er sich die Kosten und den Aufwand leisten kann. Bis dahin ist zu befürchten, dass die öffentliche Identifizierung von Schadsoftware unter einem Damoklesschwert arbeitet.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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