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Mittwoch, den 20. Dez. 2023

Einheitliches im Gesellschaftsrecht: BOI-Meldung

 
.   Wie Vertragsrecht ist in den USA das Gesellschaftsrecht einzelstaatliches Recht. In jedem Staat ist es etwas anders. Aber der Bund führt am 1. Januar 2024 eine einheitliche Meldepflicht unter der Bezeichung Beneficial Owner Information ein. Die Gesetzesgrundlage ist der Corporate Transparency Act in 31 United States Code 5336. Die Durchführungsbestimmungen finden sich in 31 Code of Federal Regulations 1010.380.

Bereits jetzt warnt das zuständige FinCEN-Amt vor Phishing-Angriffen gegen meldewillige Unternehmen und deren Inhaber und Management, aber dennoch müssen die meisten Eigentümer und Leiter amerikanischer Gesellschaften aller Art das strafbewehrte Gesetz strikt befolgen. Bestehende Unternehmen müssen ihre Meldung bis zum 31. Dezember 2024 einreichen, neue binnen 30 Tagen - 90 Tage im Jahr 2024 - nach der Eintragung im einzelstaatlichen Handelsregister.

Obwohl die Entrüstung enorm ist, weil sich der Staat zum ersten Mal um die Identifizierung von mit Gesellschaften verbundenen Personen interessiert und gar Anschriften und Passmerkmale fordert, und obwohl die Verordnungsgebung noch nicht abgeschlossen ist, sollte man angesichts der zu erwartenden Strafen die Compliance schnellstens und gründlichst angehen.

Im ersten Schritt sollte man die notwendigen Informationen über Gesellschafter, Inhaber, Directors, Officers, Gründer und die Personen sammeln, die die Eintragung beim Handelsregister vorgenommen haben. Dann sollte man sich mit der online vorzunehmenden Meldung im Einzelfall vertraut machen.


Donnerstag, den 14. Dez. 2023

Schedule A Defendants-Missbrauchsklagen

 
.   Entscheidungen, nicht Klagen, stehen hier im Vordergrund, weil man von ihnen lernt und die obergerichtlichen Entscheidungen über die Parteien hinaus bindend sind. Aber eine Art der missbräuchlichen Klage soll hier erneut erwähnt werden: Die Klagen in den USA gegen Onlineshops, sogenannte Schedule A Defendants, mittlerweile SAD genannt.

Wie bereits berichtet, richten sich diese Klagen im Markenbereich gegen mehrheitlich ausländische Beklagte, die oft klein sind und angeblich amerikanische Marken verletzen.

Ihnen wird die Klage nicht nach der Haager Übereinkunft oder anderen Abkommen zugestellt, sondern sie werden mit einer EMail benachrichtigt, dass sie sich die Klage auf der Webseite einer Kanzlei abholen können. Oft sind die Klagen unverständlich formuliert, aber sie verlangen, dass die Konten der Beklagten eingefroren werden. Dies sind meist Konten bei amerikanischen Unternehmen, die Kleinanbietern das Einrichten und Verwalten von Shops und Konten erlauben.

Bei kleinen Umsätzen an amerikanische Kunden stehen die Kosten einer Verteidigung, wenn die Klage überhaupt wahrgenommen wird, in keinem angemessenen Verhältnis zum Aufwand. $100000 Verteidigungskosten kann sich nicht jeder Anbieter leisten, und das wäre im Markenrecht noch billig. Das Abholen der Klage zur Verteidigung ist übrigens mit dem Risiko verbunden, das der Klägeranwalt Daten des anfragenden Beklagten speichert und damit dem Gericht nachweisen kann, dass die fragwürdige Zustellung erfolgreich war. Mittlerweile wird über die zahlreichen SAD-Klagen mehr bekannt:
- Die Zustellung verletzt die Rechte der Beklagten, aber zwei Gerichte in Chicago und Miami scheinen sich mit dem Vorgehen zufrieden zu geben. Das bedeutet, dass ein etwaiges Urteil in den USA vollstreckt werden darf.
- Das Einfrieren der Beklagtenkonten steht auf tönernem Fundament.
- Das Verbinden zahlreicher, gar hunderter von Beklagten nach dem Joinder-Grundsatz ist rechtlich zweifelhaft. Die Beklagten müssten gemeinsam handeln und zumindest irgendwie miteinander verbunden sein. Das ist bei der Art der SAD-Beklagten fast nie der Fall.
- Die Geheimhaltung der Beklagten auf Antrag der Kläger verletzt nach Auffassung zumindest eines Richters den Grundsatz der Öffentlichkeit und erschwert den Beklagten eine kostengünstigere gemeinsame Verteidigung.
- Die Kläger nutzen raffiniert das Prozessrecht der Bundesgerichte, manchmal gar mit falschen Behauptungen, aus und stellen den Rechtsstaatsgrundsatz, Due Process, wie in Art. 19 GG auf den Kopf. - Auch werden Klagen bekannt, von denen die Kläger selbst keine Ahnung haben, beispielsweise die eines Künstlers gegen seine Anhänger, was auf Missbrauch durch die Klägeranwälte oder die Künstlermanager deutet.
Ein Professor Goldman ist einer der wenigen Beobachter dieses Missbrauchs; ein anderer Rechtsanwalt hat neben dem Verfasser auch dieses Vorgehen analysiert, siehe:
Goldman, Judge Pushes Back on SAD Scheme Sealing Requests
Goldman, A SAD Scheme of Abusive Intellectual Property Litigation
Goldman, SAD Scheme Cases Are Always Troubling–Betty’s Best v. Schedule A Defendants
Schwimmer, SAD gone bad!


Donnerstag, den 30. Nov. 2023

Kann und darf: Gerichtswahlklausel

 
.   Der kleine Unterschied zwischen kann und darf, und oft auch muss, zeigt im Revisionsentschied v0m 30. November 2023, wie kritisch diese Unterschiede bei einer Gerichtswahlklausel wirken. Can und May sind hier streng zu unterscheiden, während in Deutschland selbst Juristen recht unsorgfältig diese Hilfsverben einsetzen.

Der Revisionsentscheid Flextronics Da Amazonia Ltda. v. CRW Plastics USA Inc. des Bundesberufungsgerichts des Zweiten Bezirks der USA in New York City wurde von einer Gerichtsstandsklausel ausgelöst, die besagt, dass eine Klage vor einem bestimmten Gericht erhoben werden kann - May. Die Klausel bestimmte auch, wie erforderlich, dass andere Gerichtsstände ausgeschlossen sind. Das Untergericht konnte keine personal Jurisdiction, die örtliche Zuständigkeit für die nicht bezirksansässigen Beklagte und wies die Klage sua sponte ab. Die Klausel sei permissive, gestattend, und nicht zwingend.

Die Revision hob die Entscheidung auf und erklärte, das Kann beziehe sich auf die Möglichkeit der Klageinreichung und nicht auf eine Uneindeutigkeit der Gerichtswahl. Diese sei zwingend gestaltet. Wahrscheinlich hätte die Klägerin den teuren Umweg über die Revision vermieden, wenn ihre Klausel von shall - muss - bei der Klagerechtsausübung gesprochen hätte. Hier die Klausel:
THIS GUARANTY SHALL BE IN ALL RESPECTS GOVERNED BY, AND CONSTRUED IN ACCORDANCE WITH, THE LAWS OF THE STATE OF NEW YORK, WITHOUT REGARD TO PRINCIPLES OF CONFLICTS OF LAWS. ANY PROCEEDING ARISING OUT OF OR RELATING TO THIS GUARANTY MAY BE BROUGHT IN ANY COURT LOCATED IN NEW YORK CITY, STATE OF NEW YORK, UNITED STATES OF AMERICA, AND EACH OF PARENT AND THE SELLERS IRREVOCABLY SUBMITS TO THE EXCLUSIVE JURISDICTION OF EACH SUCH COURT IN ANY SUCH PROCEEDING, WAIVES ANY OBJECTION IT MAY HAVE TO VENUE OR TO CONVENIENCE OF FORUM, AGREES THAT ALL RELATED CLAIMS SHALL BE HEARD AND DETERMINED ONLY IN ANY SUCH COURT AND AGREES NOT TO BRING ANY PROCEEDING ARISING OUT OF OR RELATING TO THIS GUARANTY IN ANY OTHER COURT.


Samstag, den 11. Nov. 2023

Überraschende Nebenkosten: Verordnung

 
.   Die Federal Trade Commission in Washington, die als Kartell-, Verbraucherschutz- und Datenschutzamt wirkt, stellte am 9. November 2023 eine neue Verordnung vor, die überraschende Nebenkosten vor allem bei Online-Transaktionen vermeiden soll. Sie stellte im Federal Register, dem Bundesanzeiger, den Verordnungsentwurf unter dem Titel Trade Regulation Rule on Unfair or Deceptive Fees vor.

Der auf der Verordungssetzungsmacht der FTC in 16 CFR Part 464 beruhende Entwurf basiert auf Untersuchungen des Amts und Kommentaren aus der Öffentlichkeit, die erheblichen Missbrauch von landesweit geltenden Bestimmungen über Klarheit und Deutlichkeit von Preisangaben belegen. Besonders in der Kritik stehen über mehrere Seiten verteilte und erklärte Angaben über Gebühren und Nebenkosten, die den anfangs dem potentiellen Kunden angezeigten Preis weit übersteigen oder ihn überraschen. Außerdem stellte das Amt fest, dass manche Nebenkosten und Gebühren zwar erklärt werden, aber betrügerisch oder täuschend verlangt werden.

Das Amt und die Öffentlichkeit sind der Ansicht, dass eine Verordnung notwendig ist. Auch Onlineanbieter unterstützen das Vorhaben, weil ehrliche Anbieter mit klaren Preisangaben im Wettbewerb teurer wirken als die Konkurrenten, die ihre Nebenkosten verstecken oder falsch erklären. Soweit Einzelstaaten der USA bereits weitergehende Regelungen zum Schutz von Verbrauchern einsetzen, gehen diese der neuen bundesrechtlichen Verordnung vor.


Samstag, den 21. Okt. 2023

Zurück zum uneinheitlichen Presserecht

 
.   Wie im Waffenrecht pocht der seit trump einflussreiche Supreme Court-Richter Thomas auf die Rückkehr des Presserechts zum bei der Gründung der USA geltenden Recht. Das bedeutet die Abkehr vom einheitlichen Maßstab der Verleumdungsmerkmale, die sich zwar nach einzelstaatlichem Recht unterschiedlich darstellen, aber von der bundesverfassungsrechtlichen Garantie der Pressefreiheit geprägt werden.

Die Verfassungsrechtsprechung fordert seit 1964, seit dem Entscheid in New York Times Co. v. Sullivan, 376 U. S. 254 (1964), Böswilligkeit der beklagten Presse bei behaupteter Verleumdung von Personen des öffentlichen Interesses. Eine versehentliche oder unbeabsichtigte Verleumdung führt nicht zur Haftung.

Thomas erklärte am 10. Oktober 2023 in der Entscheidungsbegründung im Fall Blankenship v. NBCUniversal LLC, dass die Rechtsprechung von 1964 zu revidieren sei. Verleumdungsrecht müsse einzelstaatliches Recht bleiben, und die Gerichte müssten sich am zur Zeit der Gründung der USA geltenden Recht orientieren. Dieses habe auch verfassungsrechtlich nicht den Böswilligkeitsfaktor gekannt. Er zitiert sich:
"The common law of libel at the time the First and Fourteenth Amendments were ratified did not require public figures to satisfy any kind of heightened liability standard as a condition of recovering damages." McKee v. Cosby, 586 U. S. ___, ___ (2019) (THOMAS, J., concurring in denial of certiorari) (slip op., at 6).


Mittwoch, den 18. Okt. 2023

Anspruch auf Löschung des Kontos eines Dritten

 
.   Der Inhaber eines dreimal minimal verletzten Videourheberrechts verklagte ein Forum, auf dem der verletzende Forumskunde unerlaubt einen Ausschnitt eingestellt hatte, weil das Forum zwar die verletzenden Werke gelöscht, aber nicht das Kundenkonto gelöscht hatte. Das Forum habe seinen eigenen Nutzungsvertrag rechtswidrig ignoriert, der Kunden die Kontolöschung nach drei Urheberrechtsverletzungen androhe, und damit gegen den Digital Millennium Copyright Act verstoßen.

Das Bundesberufungsgericht des Zweiten Bezirks der USA in New York City erörterte in seiner Begründung vom 17. Oktober 2023 im Fall Business Casual Holdings, LLC v. YouTube, LLC zunächst ausführlich, dass dem Kläger gegen das Forum kein Schadensersatzanspruch nach Urheberrecht wegen der Rechteverletzung durch den Kunden zustehe, und wandte sich dann dem behaupteten DMCA-Anspruch zu.

Der DMCA gewährt den Betreibern von Internetauftritten eine Haftungsbefreiung bei behaupteten Urheberrechtsverletzungen unter der Bedingung, dass sie Urheberrechtsinhabern die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zur Beantragung einer Löschung eines geschützten Werks anbieten und prompt auf das Löschungsbegehren reagieren. Rechtlich gilt diese DMCA-Regel als Einrede, nicht als Anspruch, wie das Gericht erklärt:
The DMCA safe harbor provision that Business Casual relies on is an affirmative defense that a defendant may assert when a plaintiff sufficiently alleges a viable claim of prima facie copyright infringement. See 17 U.S.C. § 512(l) (“The failure of a service provider’s conduct to qualify for limitation of liability under this section shall not bear adversely upon the consideration of a defense by the service provider that the service provider’s conduct is not infringing under this title or any other defense.”); see also Capitol Recs., LLC v. Vimeo, LLC, 826 F.3d 78, 94 (2d Cir. 2016) (“[T]he safe harbor is properly seen as an affirmative defense, and therefore must be raised by the defendant.”); CoStar Grp., Inc. v. LoopNet, Inc., 373 F.3d 544, 555 (4th Cir. 2004) (“[T]he DMCA is irrelevant to determining what constitutes a prima facie case of copyright infringement.”). In other words, there is no affirmative cause of action for any alleged failure by YouTube to apply its Repeat Infringer Policy in accordance with the DMCA’s safe harbor provisions.
Dass das Forum angeblich die eigenen Forumsregeln über den Ausschluss von Mehrfachverletzern, Repeat Infringers, ignoriert haben soll, ist demnach irrelevant und führt zu keinem Schadensersatzanspruch des Urheberrechtsinhabers gegen das Forum. Der DMCA befreit bei prompter Löschung von Werken von der Haftung nach dem Copyright Act und verlangt vom Forum keine Löschung von Kundenkonten. Hier hielt das Forum auch die erforderliche vertragliche Regelung für Mehrfachverletzer vor; dieser Vertrag ist jedoch nicht als Anspruch des Urheberrechtsinhabers durchsetzbar.


Samstag, den 16. Sept. 2023

Überstunden in den USA: Aktualisierung

 
.   Nur in wenigen Bereichen darf der Bundesgesetzgeber ins Arbeitsrecht eingreifen, und im Überstundenrecht hat er es mit dem Fair Labor Standards Act gewagt. Seine Verfassungsvereinbarkeit ist mittlerweile unbezweifelt, aber seine Überstundenregelungen gelten nur, soweit die Einzelstaaten nicht bessere Bedingungen für Arbeitnehmer vorschreiben.

Am 8. September 2023 verkündete das Arbeitsministerium des Bundes eine Aktualisierung der Gehälter, bei denen Überstunden vergütet werden müssen, unter dem Titel Defining and Delimiting the Exemptions for Executive, Administrative, Professional, Outside Sales, and Computer Employees. Es ändert nicht die grundsätzliche Regel, dass jede Stunde über 40 Arbeitsstunden je Woche mit dem Eineinhalbfachen des Normallohns zu vergüten ist. Wochenend- und Feiertagsarbeit zählen nicht als Überstunden, solange die magische Zahl 40 pro Woche nicht überschritten wird.

Die neue Verordnung verpflichtet zur Überstundenvergütung, wenn das Gehalt bis zu $1.059 pro Woche beträgt und entpflichtet davon, wenn es $143.988 pro Jahr überschreitet. Dazwischen gilt eine Mehrfaktorenabwägung, die auf die Art der Tätigkeit abstellt. Blue Collar-Personal ist zur Sondervergütung berechtigt, White Collar-Personal meist nicht. Für Arbeitnehmer günstigere Verträge sind zulässig. Die Aktualisierung tritt erst nach Abschluss der Anhörung der Öffentlichkeit in Kraft.


Samstag, den 09. Sept. 2023

Beeinflussung der Onlinemoderation verboten

 
.   Das Bundesberufungsgericht des Fünften Bezirks der USA in New Orleans erließ am 8. September 2023 eine modifizierte Verbotsverfügung, die dem Staat untersagt, die Moderation von Veröffentlichungen in Onlineforen zu beeinflussen:
Defendants, and their employees and agents, shall take no actions, formal or informal, directly or indirectly, to coerce or significantly encourage social-media companies to remove, delete, suppress, or reduce, including through altering their algorithms, posted social-media content containing protected free speech. That includes, but is not limited to, compelling the platforms to act, such as by intimating that some form of punishment will follow a failure to comply with any request, or supervising, directing, or otherwise meaningfully controlling the social-media companies’ decision-making processes.
Die Regierung und Oberste Bundesbehörden sollen seit dem Jahr 2020 die Foren beeinflusst haben, ihre Algorithmen anzupassen, um Antivaxxer, Schwurber und COVID-Leugner weniger Gewicht zukommen zu lassen. Dabei sollen sie laut der Begründung in Missouri v. Biden auch Druck dergestalt ausgeübt haben, dass das Ignorieren amtlicher Bitten Folgen für die Foren haben könnte.


Donnerstag, den 07. Sept. 2023

Folgen des Vertragsauslaufens: Expiration

 
.   Das Recht zur ordentlichen und außerordentlichen Kündigung sollte in jedem US-Vertrag für beide Parteien geregelt werden. Sie können sich nicht darauf verlassen, dass ein solches Recht nach einem anwendbaren Gesetz der Einzelstaaten der USA greift. Außerdem ist an die Folgen des automatischen Vertragsendes nach einer bestimmten Vertragslaufzeit zu denken, wenn dieses als Option vereinbart ist. Welche Klauseln überleben das Vertragsende?

Diese Folgen erörterte am 7. September 2023 das Bundesberufungsgericht des Achten Bezirks der USA in St. Louis im Revisionsentscheid Nebraska Furniture Mart, Inc. v. Guardsman US LLC. Ein Versicherer sollte einem Einzelhändler einen Teil der Versicherungsprämien erstatten, die der Einzelhändler von Kunden erlangte, denen er Produktversicherungen aufschwätzen konnte, und zwar zur Förderung der Werbung dieser Versicherungsdienstleistungen.

Als der Vertrag zwischen den Beteiligten durch Expiration auslief, forderte der Einzelhändler diese Rabatte ein. Die Revision entschied, dass die Versicherungswerbepflicht ausgelaufen sei, und keine weitere Werbung zu finanzieren sei. Mit dem Auslaufen des Vertrags sei auch die Pflicht zur Finanzierung erloschen. Eine Vertragsauslegung der vom Händler gewünschten Art, die Finanzierung sei ein Rabatt oder eine Vergütung, sei nach Prüfung der Auslegungsregeln nicht angebracht. Die Zahlungspflicht könne deshalb das Vertragsende nicht überleben.


Donnerstag, den 17. Aug. 2023

Ungeliebtes Wandgemälde versteckt: Haftung?

 
.   Eine juristische Fakultät stieß sich an zwei Wandgemälden und wollte sie unter stoffhaltigen Schonfliesen verstecken. Der Künstler verlangte rechtliche Abhilfe nach dem Visual Artists Rights Act of 1990, Pub. L. No. 101-650 (tit. VI), 104 Stat. 5089, 5128–33, durch eine Verbotsverfügung.

Sowohl das Untergericht als auch das Bundesberufungsgericht wiesen die Klage ab. Das Gesetz schützt die Rechte eines Künstlers auf Lebenszeit. Es erkennt ein moralisches Recht und ein Recht auf Integrität des Werks an.

In der Revision betonte das Bundesberufungsgericht des Zweiten Bezirks der USA in New York City im Fall Kerson v. Vermont Law School, Inc., am 18. August 2023, dass das Gesetz Kunstwerke vor Zerstörung und Veränderung schütze, nicht vor ihrem Verdecken. Der Gesetzgeber fordere die Beteiligten auf, eine Abwägung der gegenseitigen Interessen zu treffen. Die beabsichtigte Maßnahme trage diesen Rechnung, weil die Werke weder zerstört noch verändert würden.


Mittwoch, den 16. Aug. 2023

Virales Video, Presserecht und Beleidigung

 
.   Die Grenzen der verfassungsgeschützten Pressefreiheit und der Beleidigung zeigt der Revisionsentscheid Nicholas Sandmann v. New York Times Co. vom 16. August 2023 auf. Zeitungen und Fernsehsender berichteten von einer viral ausgestrahlten Videoaufnahme, die auf den ersten Blick einen trump-inspirierten Schüler in einer rassistischen Haltung gegenüber einem trommelnden Indianer zeigt.

Spätere Berichte erklärten das Bild differenzierter, und die Schule entschuldigte sich für das Verhalten der Schüler. Die Schulklasse hatte das Weiße Haus besucht, MAGA-Mützen erworben und befand sich auf dem Weg zum Lincoln-Monument. Dort stieß es auf eine Protestgruppe von Indianern und in deren Nähe auf eine Gruppe Schwarzer Israeliten, die alle anderen mit Beleidigungen auszeichneten. Ein alter Indianer wollte sich mit Trommel und Gesang den Frieden und seine innere Ruhe bewahren, und der Schüler wollte sich nicht einschüchtern lassen und wich niemandem aus. Die Klasse versammelte sich um ihn, als das Video aufgenommen wurde, und dem Indianer der Weg versperrt wurde.

In ersten Berichten wurde die Aufnahme als Beleidigung des Indianers durch die Schüler charakterisiert, und als weitere Stellungnahmen bekannt wurden, stellte die Presse die Lage nachbessernd dar. Der Schüler klagte, weil die Berichterstattung ihn beleidige, weil sie ihn in ein falsches Licht rückte.

Das Bundesberufungsgericht des Sechsten Bezirks der USA in Cincinnati sammelt zunächst die unterschiedlichen Perspektiven der Teilnehmer und verzeichnet dann die Darstellungen in den diversen Meldungen der beklagten Presse. Seine gründliche Darlegung des Presserechts samt Subsumtion führt zum Ergebnis, dass die Journalisten mit der gebotenen Sorgfalt recherchierten und berichteten und deshalb kein Anspruch aus dem Recht der Diffamierung bestehen kann. Die Presse habe Ansichten veröffentlicht, nämlich die unterschiedlichen Auffassungen über den Vorfall, und keine Fakten falsch dargestellt. Ansichten eignen sich nicht als Beleidigungsanspruchsgrundlage.


Freitag, den 21. Juli 2023

Dicker statt dünner: Produkthaftung

 
.   Eine Behandlung mit einem neuen Gerät sollte des Klägers Fett absaugen, doch nahm es zu, und das neue Fett kann nur durch eine Operation entfernt werden. Er verklagte den Hersteller des Geräts. Die Revision bestätigte in Terrance Nelson Cates v. Zeltiq Aesthetics Inc. am 21. Juli 2023 die Klagabweisung.

Ein Produkthaftungsanspruch bestehe nicht, weil der Hersteller die behandelnden Ärzte über das minimale, doch bekannte Risiko der Fettvermehrung ausführlich und ausreichend unterrichtet hatte. Ein Warnfehler liege also nicht vor, und das Gerät tauge in nahezu allen Fällen für den vorgesehenen Zweck.

Wenn ein Risiko bestehe, sei eine Abwägung von Vor- und Nachteilen rechtlich zulässig, doch hatte der Kläger kein Gutachten für diese Abwägung beigebracht. Soweit er sich darauf berufe, dass als Alternative zum behaupteten Warnfehler eine Täuschung der Verbrauchererwartung vorliege, antwortete das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks in Atlanta, dass er eine unbillige Erwartung angesichts der bekannten Risiken hatte, keinen Schadensersatzanspruch.


Samstag, den 08. Juli 2023

Verbot unechter Online-Bewertungen

 
.   Unter dem Titel Trade Regulation Rule on the Use of Consumer Reviews and Testimonials wird das Bundesverbraucherschutzamt FTC in Washington, DC, einen Verordnungsentwurf veröffentlichen, der sich gegen unechte Online-Bewertungen sowie die Unterdrückung echter Negativbewertungen richtet.

Die Verkündung des Textes erfolgt im Federal Register. Die amtliche Begründung erläutert Praktiken im In- und Ausland, wobei sie Verbraucheransichten ebenso wie die Erfahrungen eines global aktiven Bewertungsunternehmens in Dänemark berücksichtigt. Das Amt hat bereits Schritte gegen Influencer eingeleitet, die es so definiert:
(b) Celebrity testimonial means an advertising or promotional message (including verbal statements, demonstrations, or depictions of the name, signature, likeness, or other identifying personal characteristics of an individual) that consumers are likely to believe reflects the opinions, beliefs, or experiences of a well-known person who purchased, used, or otherwise had experience with a product, service, or business.
Die bisher dem Amt vorgetragenen Erfahrungen von Verbrauchern deuten auf gravierende Probleme hin. Einerseits werden Verbraucher durch unechte Bewertungen zu Verträgen mit schlechter als dargestellten Anbietern animiert. Andererseits gibt es mehr als erwartet Anbieter, die Schlechtbewertungen zum Anlass nehmen, Bewerter zu bedrohen und zum Widerruf ihrer Ansichten zu veranlassen.

Interessierte werden aufgerufen, den Verordnungsentwurf zu kommentieren, bevor die Verordnung in Kraft gesetzt wird.


Montag, den 03. Juli 2023

Grenze der Online-Haftungsimmunität

 
.   Der Supreme Court vermied bis zum Ende seines Amtsjahres 2022-2023 die Erörterung der Haftungsimmunität von Onlineforen, doch das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA in San Francisco scheute nicht davor zurück, §230 des Communications Decency Act einzuschränken. Zumindest wagte es, ihn in der Schlüssigkeits- und Aktivlegitimationsprüfung neu auszulegen.

Die Klägerin behaupte, die Zuweisung von Suchergebnissen durch das Forum diskriminierten. Als Schwarze und Behinderte sei sie dem Forum bekannt, und sie fand bei ihrer Wohnungssuche nichts. Hingegen wies das Forum einem neben ihr sitzenden weißen Forumsmitglied auf dieselbe Anfrage Wohnungsangebote nach. Das Forum verfügt über die persönlichen Daten der Besucher.

Seine Auswahlmethodik stelle das Forum den Personen gleich, die die Haftungsimmunität nicht genießen, erkannte das Gericht am 23. Juni 2023 im Fall Vargas v. Facebook. Das Forum sei wie die Kunden, die Beiträge einstellen, zu behandeln, wenn es über die redaktionelle Tätigkeit hinaus Suchergebnisse mit bestimmten Personen verknüpfe und damit die Informationsbereitstellung beeinflusse.


Samstag, den 01. Juli 2023

Supreme Court wirft USA um Jahrzehnte zurück

 
.   Mehrere Knaller im Supreme Court haben die USA am Ende seines Amtsjahres 2022-2023 um teilweise 60 Jahre zurückgeworfen. Die von Biden angestrebte Aussicht auf eine finanzielle Chancengleichheit bei hohen Studiengebühren hat er verworfen. Die Förderung der Chancengleichstellung in universitären Aufnahmeverfahren für alle Rassen hat er als verfassungswidrig bezeichnet. Dienstleistungsanbieter, zumindest solche mit kreativem oder religionsbetontem Einschlag, dürfen wieder sexuell orientierte Minderheiten verstoßen:
Biden v. Nebraska
303 Creative LLC v. Elenis
Groff v. DeJoy
Students for Fair Admissions, Inc. v. President and Fellows of Harvard College
Counterman v. Colorado
Wer geglaubt hatte, die USA seien eine vorbildliche Demokratie mit gleichen Rechten und einer Zukunft für alle, zumindest seit Martin Luther King, den Kennedy-Brüdern und Präsident Johnson, merkte seit Haussprecher Newt Gingrich und Supreme Court Justice Antonin Scalia in den 90-er Jahren, dass diese Vorstellung auf der Kippe steht. Ihr Ende hat der Oberste Gerichtshof der USA in Washington in den letzten zwei Jahren mit seinem Drittel von trump-Richtern besiegelt.


Donnerstag, den 29. Juni 2023

Gesetz ohne Extraterritorialität: Lanham Act

 
.   $96 Mio. sprachen die Geschworenen einem US-Markeninhaber zu, dessen Marke eine Gruppe ausländischer Unternehmen im Ausland verletzt haben sollen. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, hob die Entscheidung am 29. Juni 2023 im Fall Abitron Austria GmbH v. Hetronic International Inc. auf.

Das Markengesetz des Bundes, der Lanham Act, spreche zwar vom ausländischen Handel, aber der Gesetzgeber habe ihm nicht die magischen Worte hinzugefügt, die eine extraterritoriale Anwendung gestatten. Die Verletzung müsse in den USA geschehen, um von ihm in den USA sanktioniert zu werden.

Die vom Supreme Court ebenfalls nicht gestattete Verbotsverfügung des Untergerichts zugunsten der Kläger ist ohnehin idiotisch, weil sie gar nicht vollstreckbar ist, und amerikanische Gerichte hüten sich in der Regel vor undurchsetzbaren Maßnahmen.


Mittwoch, den 28. Juni 2023

Mens Rea: Schwelle zur Drohung überschritten?

 
.   Der Empfänger einer Drohung mag subjektiv einen Schaden befürchten, und die Staatsanwaltschaft kann objektiv eine Drohung empfinden, doch muss eine Strafverfolgung auch den subjektiven Willen des Täters nachweisen, entschied der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, am 27. Juni 2023 im Fall Counterman v. Colorado.

Der Fall betrifft eine fortgesetzte Onlinebedrohung einer Musikerin, die die Drohungen als wirkliche Gefahr ansah, Angst vor dem möglicherweise in ihrem Publikum versteckten Täter hatte, und Auftritte verschob. Die Äußerung "Stirb. Brauch Dich nicht." in hunderten von Onlinemitteilungen bleibt von der Redefreiheit des Ersten Verfassungszusatzes strafrechtlich geschützt. Der Fall kehrt an das Ausgangsgericht zurück.


Samstag, den 24. Juni 2023

Ab 27. Juni 2023: Onlinehändlerimpressum

 
INFORM Consumer Act
.   Eigentlich ist eine Impressumspflicht verfassungsrechtlich undenkbar, aber im gewerblichen Bereich darf der Gesetzgeber in die Redefreiheit, die auch eine Schweigefreiheit und das Anonymisierungsrecht garantiert, eingreifen. Deshalb gilt ab dieser Woche eine Mitteilungspflicht von Onlinehändlern. Sie müssen den Marktplätzen, auf denen sie verkaufen, ihren Namen samt Anschrift und Bankdaten mitteilen. Die USA fürchten sich vor anonymen Rotchinesen - wie im verschärften Markenrecht.

Als Verbraucherschutzmaßnahme schreibt die Federal Trade Commission in Washington, DC, Marktplätze an, die wiederum ihre Händlern um Auskunft ersuchen müssen. Die FTC hat ihr INFORM Consumers Act-Muster veröffentlicht. Musterschreiben für Online-Marktplälte und -händler finden sich eher mit im Google KI-System Bard als bei einer Internetsuche.

Die FTC erwähnt Strafen um $47.000 je Verletzungsfall, aber noch ist nicht klar, ob sie sofort mit fester Hand eingreifen wird. Gegenwärtig scheint ihr die Aufklärung der Onlinehandelswelt vorrangig zu sein.


Sonntag, den 18. Juni 2023

Haftungsbefreiung bei Schadsoftwarenennung

 
.   Ein Softwarehersteller wandte sich gegen einen anderen Softwarehersteller, der Schadsoftware identifiziert, und rügte die Nennung seines Programms als Schadsoftware. Mittlerweile ging der Prozess bis zum Supreme Court der Vereinigten Staaten und wieder zurück ans Ausgangsgericht, weil das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks die gesetzliche Haftungsbefreiung nach dem Communications Decency Act nicht anwenden wollte.

Auf die ernomen Kosten von Klagen und die Abschreckungswirkung auf andere Entdecker von Schadstoffware weist Prof. Goldman in seinem lesenswerten Bericht unter dem Titel The 9th Circuit Keeps Trying to Ruin Cybersecurity–Enigma v. Malwarebytes vom 18. Juni 2023 hin. Er stellt zurecht fest, dass das Gericht Fehler beging, die schon im Frühstadium des US-Prozesses vermeidbar sind.

Ich hatte schon vor Jahren auf die erste Revisionsentscheidung in der Serie Landesreport USA in Kommunikation & Recht hingewiesen. Der nächste Bericht folgt hoffentlich bald, aber Prof. Goldman befürchtet, dass der Hinweisgeber noch eine Runde vor dem Supreme Court erleben wird - wenn er sich die Kosten und den Aufwand leisten kann. Bis dahin ist zu befürchten, dass die öffentliche Identifizierung von Schadsoftware unter einem Damoklesschwert arbeitet.


Dienstag, den 13. Juni 2023

Online-Waffenforum als unerlaubte Handlung

 
.   Nach Tort, dem Recht der unerlaubten Handlung, soll ein Online-Waffenforum haften. Dieses bietet Waffenhändlern Mittel zum erlaubten und verbotenen Waffenhandel. Dort gehandelte Waffen führten zum Tod von Familienmitgliedern der Kläger. Im Revisionsentscheid Erin Bauer v. Armslist LLC erklärt das Gericht am 12. Juni 2023 anfangs, dass es die Einrede der Haftungsbefreiung von Onlineforen nach dem Communications Decency Act nicht prüfen müsse.

Die Ansprüche aus unerlaubter Handlung allein reichten nicht für ein Urteil gegen das Forum aus. Die verschiedenen Anspruchsarten seien teils wegen mangelner Tatbestandsmerkmale, teils wegen fehlender Kausalität abzuweisen. Eine Beihilfe zum illegalen Handel sei nicht erkennbar, selbst wenn die Kläger vortrügen, das Design des Forum hätte so gestaltet werden können, dass solche Transaktionen unterbunden würden, erläuterte das Bundesberufungsgericht des Siebten Bezirks der USA in Chikago.


Freitag, den 09. Juni 2023

Sonntag, den 04. Juni 2023

Redefreiheit von Schülern im Internet

 
.   Der Revisionsentscheid im Fall Kutchinski v. Freeland Community School District vom 2. Juni 2023 erörtert mehrere verfassungsrechtliche Grundsätze zum Recht von Schülern, hochstaplerisch Konten im Namen von Lehrern einzurichten und deren Ruf durch bösartige Meinungsmache hinzurichten. Der übersetzte Sachverhalt aus der Begründung lautet:
H.K., ein Schüler der Freeland Community School erstellte ein gefälschtes Instagram-Konto, in dem er sich als einer seiner Lehrer ausgab. Das Konto war anfangs harmlos, wurde aber bald grafisch, schikanös und bedrohlich, als zwei seiner Freunde ihre eigenen Beiträge zu dem Konto hinzufügten. Die Nachricht über das Konto verbreitete sich schnell, angeheizt durch die Bemühungen der Schüler eigenen Bemühungen. Sie akzeptierten Aufforderungen, dem Konto zu folgen, und H.K.s Freunde markierten Lehrer in ihren Beiträgen. H.K. beschloss schließlich, dass die Aufmerksamkeit zu groß war, und löschte das Konto. (Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
Die schikanierenden Beiträge verunsicherten die Lehrer und Schulverwaltung und wirkten sich deshalb in der Schule aus. Das Bundesberufungsgericht des Sechsten Bezirks bestätigte daher den Beschluss der Verwaltung, den Schüler 10 Tage vom Unterricht zu suspendieren. Der Redefreiheitsschutz des Ersten Verfassungszusatzes unterliege Grenzen, die hier griffen. Die Auswirkung auf die Schule erlaube einen Eingriff in diesen Schutz auch, wenn der Schüler außerhalb der Schule agierte. Der Vierzehnte Verfassungszusatz mache den Eingriff auch bei einer einzelstaatlichen Einrichtung anwendbar, und die zeitliche Begrenzung der Strafe sei mit dem Rechtsstaatlichkeitsgrundsatz vereinbar.


Freitag, den 02. Juni 2023

Markenantrag USA, Angaben, Verfahrensdauer

 
.   … vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage über die Eintragung Ihrer Marke in den USA. Wir benötigen für den Antrag beim Bundesmarkenregister neben der Markenbezeichnung selbst weitere Informationen, und ich kann kurz auf Ihren Wunsch nach einer schnellen Bearbeitung eingehen.

1) Wir brauchen Namen und Anschrift des Markeninhabers. Sollen wir dieselben Daten verwenden wie bei der vorherigen Eintragung?

2) Wann erfolgte die erste Verwendung der Marke im Verkehr weltweit, und wann im Handel mit oder in den USA? Oder handelt es sich um eine Marke, die erst in Zukunft verwendet werden soll?

3) Welche Waren oder Dienstleistungen werden mit der Marke gehandelt?

4) Wenn die Marke bereits benutzt wird, benötigen wir ein gutes Foto von der Marke auf einer Ware oder ihrer unmittelbaren Verpackung. Bei einer Dienstleistung benötigen wir eine Webseite, von der wir Bilder der richtigen Verwendung anfertigen können. Wenn sie nicht auf einer Webseite benutzt wird, teile ich Ihnen Alternativen mit.

5) Hat der Markenbegriff eine Bedeutung in irgendeiner Sprache, und wenn ja, welche?

6) Ist der Markenbegriff ein Familienname oder eine geografische Bezeichnung?

Zur Verfahrensdauer: Augenblicklich erhalten wir vom Amt nach 9 - 12 Monaten die ersten Antworten auf einen Antrag. Die Bearbeitungsdauer hat sich erheblich verlängert, nachdem das Amt diverse Antrags- und Prüfvorgänge verändert hat (hauptsächlich zur Vermeidung betrügerischer Anmeldungen aus China). Wir selbst reagieren normalerweise sofort, wenn das Amt handelt, und wir unterrichten Sie am selben Tag nach Eingang einer Mitteilung vom Amt. Wenn das Amt nach seiner Prüfung entscheidet, dass der Antrag ausreicht und veröffentlicht werden darf, vergehen, solange kein Dritter Einspruch erhebt, ungefähr weitere drei bis vier Monate bis zur Eintragung.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Auskunft nützlich ist, und ich stehe Ihnen mit Ihrem Hausanwalt in Deutschland gern zur Beantwortung etwaiger Fragen zur Verfügung.

Freundliche Grüße aus Washington


Freitag, den 19. Mai 2023

Fotorecht: Fair Use auf der Kippe

 
.   Im Urheber- sowie im Markenrecht gilt die Verletzungsentschuldigungsregel des Fair Use. Im Copyright Act is sie in 17 USC §107 gesetzlich verankert. Der Supreme Court of the United States in Washington, DC, als oberster, landesweit zuständiger Bundesgerichtshof beurteilte am 18. Mai 2023 als dritte Instanz die Urheberrechtsverletzung durch den Künstler Warhol im Fall Andy Warhol Foundation for The Visual Arts Inc. v. Goldsmith.

Das Link zur Entscheidung in der zweiten Instanz beim Bundesberufungsgericht des Zweiten Bezirks der USA findet sich im Vorbericht. Dieses Gericht hat Schwierigkeiten mit permanenten Links, sodass der Leser auch andere Quellen versuchen sollte. Die Entscheidung der ersten Instanz war bereits im meinem Landesreport USA in der Zeitschrift Kommunikation & Recht vorgestellt und analysiert.

Die Vorgerichte hatten hauptsächlich auf die Anforderung der Transformation eines Werks abgestellt, während der Supreme Court in der Mehrheitsbegründung auf den Zweck der verletzenden, veränderten Wiederverwendung ohne Genehmigung der Fotografin abstellt. Die transformierende Abwandlung dees Küstlers Warhol ist auch vor diesem Gericht unbestritten, doch fragt es vertieft, wie diese Veränderungen im Sinne von Purpose and Character of Use entscheidend sind, wenn derselbe kommerzielle Zweck vom Nachahmer wie von der Fotografin verfolgt wird.

Die Richter streiten sich in ihren divergierenden Begründungen in diesem Punkt. Soll die Entschuldigung des Fair Use bei einer gewerblichen Verwendung nicht gelten, bei einer Gratisausstellung in einem Museum hingegen wohl? Die Richter weisen keinen eindeutigen Weg, und die amtliche Begründungseinleitung zeigt nur, dass der Mehrheit der Schutz des Monopols der Fotografin mit dem Recht auf die Herstellung von Derivaten am Herzen liegt:
To preserve the copyright owner's right to prepare derivative works, defined in §101 of the Copyright Act to include "any other form in which a work may be recast, transformed, or adapted," the degree of transformation required to make "transformative" use of an original work must go beyond that required to qualify as a derivative.


Donnerstag, den 18. Mai 2023

Forenhaftung wegen Terroristenbeihilfe

 
.   In zwei Fällen entschied der Supreme Court in Washington, DC, am 18. Mai 2023 gegen Kläger, die Internetforen wegen ihrer angeblichen Behilfe zu Straftaten, darunter Terrorismus, zur Haftung heranziehen wollten:
Gonzalez v. Google LLC
Twitter Inc. v. Taamneh
In beiden Entscheidungen stellte das Gericht auf die Auslegung der gesetzlichen Beihilfe-Definitionen ab. Die Ergebnisse überraschen, weil sie von Richtern formuliert wurden, deren Mitwirkung gar nicht als sonderlich einflussreich erachtet wurde, aber vor allem, weil sie die Haftungsbeschränkung von § 230 Communications Decency Act nicht ändern.

Im Detail werden die beiden Entscheidungen jedoch noch vertiefter Prüfung unterzogen werden müssen. Wenn die Haftungsbeschränkung von § 230 CDA überhaupt nicht in Frage gestellt ist, ist zu befürchten, dass der IT hassende Kongress handelt, und das wird im günstigsten Fall nur Verwirrung stiften. Gefährlich wird es, wenn er - eher ahnungslos - die Grundfesten des Internet anrührt.


Montag, den 08. Mai 2023

Fair Use entschuldigt Betriebssystemkopie

 
.   Fair Use ist im Urheberrecht gesetzlich unter 17 USC §107 definiert, und auf dieses Recht pochte die Beklagte, die für Android- und iOS-Telefone mit ihrer Software virtuelle Geräte für Sicherheitsprüfung und -forschung anbietet - ähnlich wie 10 Jahre vor dem ersten iPhone das Nokia Communicator SDK ein virtuelles Gerät in der Entwicklungsumgebung GEOS 32 bereitstellte. Das virtuelle Gerät läuft auf Standardrechnern und verzichtet auf die eigentliche Hardwareplattform.

Die Klägerin warf der Beklagten das illegale Kopieren des iOS-Betriebssystems vor, nachdem sie zunächst versucht hatte, die Beklagte zu erwerben. Die Beklagte bestritt nicht das Kopieren, Verändern und Wiederwenden des Originals, sondern behauptete, Fair Use gestatte ihr Art der Verwendung.

Die Sicherheitsforschersoftware sei nämlich nicht nur innovativ und nützlich, sie sei transformierend und diene dank weiterer Funktionen neuen Zwecken, die das Original nicht anstrebe, während sie der Klägerin keinen Schaden im Markt zufüge. Das Bundesberufungsgericht des Elften Bezirks der USA in Atlanta stimmte der Beklagten im Fall Apple Inc. v. Corellium Inc. am 8. Mai 2023 mit lehrreicher Begründung zu.


Donnerstag, den 04. Mai 2023

Buchzensur oder Mahnung?

 
.   Der Revisionsentscheid Kennedy, Jr. v. Warren vom 4. Mai 2023 erklärt, wann ein Schreiben einer einflussreichen Senatorin als verfassungswidrige Zensur gelten kann, wenn sie einen bedeutenden Internetmarkt auffordert, seine Algorithmen zu ändern. Sie wünscht, dass der Händler ein Buch mit Falschinformationen über COVID-19 nicht in die Bestsellerliste aufnimmt.

Das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA in San Francisco verneinte, dass das Schreiben einen rechtswidrigen Eingriff darstelle. Es prüfte die vier Merkmale, die der Supreme Court in Washington, DC, aufgestellt hatte, nämlich (1) the government official’s word choice and tone; (2) whether the official has regulatory authority over the conduct at issue; (3) whether the recipient perceived the message as a threat; and (4) whether the communication refers to any adverse consequences if the recipient refuses to comply.

Die Senatorin wählte ernste und dringende Worte mit ihrer Mahnung, doch im üblichen Ton, und sie ist für die Regulierung des Adressaten unzuständig. Der Markt kann sich unter Druck gesetzt fühlen, doch nicht mehr als bei üblicher Kritik auch aus Presse und Öffentlichkeit. Schließlich hatte die Senatorin keine amtlichen Maßnahmen gegen das Unternehmen angedroht. Die Klage des Verlages und der Verfasser des Buches blieben daher erfolglos.


Sonntag, den 23. April 2023

Biometrischer Datenschutz: Altersfeststellung

 
.   Das Spannungsverhältnis von biometrischem Datenschutz, der beispielsweise in Illinois gesetzlich verankert ist, und der neuen kalifornischen Altersfeststellungspflicht von App- und Webanbietern legt der Zwischenbeschluss vom 4. April 2023 im Fall Kuklinksi v. Binance Capital Management Co. offen. Prof. Eric Goldman geht in seiner Erörterung der Entscheidung so weit zu behaupten, dass sich die Gesetzgeber belügen, wenn sie mehr Jugendschutz mit Vereinbarkeit mit dem Schutz der Privatsphäre versprechen.

Der Prozess betrifft die wirksame oder unwirksame Zustimmung von Minderjährigen oder ihren gesetzlichen Vertretern, die auf Webseiten und bei Apps notwendigen Offenlegungen und Erklärungen - in Deutschland oft AGB genannt - und deren Annahme oder Bestätigung sowie die biometrische Alterverifizierung durch Gesichtsfotos zur Bestätigung von staatlichen Ausweispapieren.

Goldman erklärt den Sachverhalt und die Rechtslage so umfassend und überzeugend, dass der Beschluss hier nicht erneut diskutiert, sondern vielmehr auf Goldman verwiesen wird. Die relevanten Gesetze sind der California Age-Appropriate Design Code (AADC), der California’s Privacy Rights Act (CPRA) und der Biometric Information Privacy Act (BIPA) aus Illinois. Die Online-Altersfeststellungspflicht wurde vor 30 Jahren wiederholt als verfassungswidrig beurteilt, doch scheinen die Gesetzgeber nicht aus ihren Fehlern zu lernen.


Freitag, den 21. April 2023

Falsche Herkunftsbezeichnung Made in USA

 
.   Die Herkunftsbezeichung Made in USA verwendete die Beschuldigte im Verfahren Federal Trade Commission v. Cycra Inc. fehlerhaft. Nach einer Untersuchung der Bundesverbraucherschutzamts FTC in Washington, DC, einigten sich die Parteien auf einen Vergleich, den das Amt am 21. April 2023 der Öffentlichkeit zur Kommentierung vorlegte.

Der Vergleich sieht zahlreiche Sanktionen vor. Vor allem wird das Unternehmen 20 Jahre unter die Aufsicht des Amts gestellt und muss laufend Compliance-Berichte erstatten. Neben den Daumenschrauben wird eine Geldstrafe von $872.577 verhängt, die jedoch auf Bewährung suspendiert wird. Das Amt betont in der Begründung die Anforderungen des FTC Act an die Herkunftsbezeichnung:
Consistent with the FTC's Made in USA Labeling Rule, 16 CFR part 323, and its Enforcement Policy Statement on U.S.-Origin Claims, Part I prohibits Respondents from making U.S.-origin claims for their products unless: (1) the final assembly or processing of the product occurs in the United States, all significant processing that goes into the product occurs in the United States, and all or virtually all ingredients or components of the product are made and sourced in the United States; (2) a clear and conspicuous qualification appears immediately adjacent to the representation that accurately conveys the extent to which the product contains foreign parts, ingredients or components, and/or processing; or (3) for a claim that a product is assembled in the United States, the product is last substantially transformed in the United States, the product's principal assembly takes place in the United States, and United States assembly operations are substantial. Part II prohibits Respondents from making any representation about the country of origin of a product or service, unless the representation is not misleading and Respondents have a reasonable basis substantiating it.


Dienstag, den 18. April 2023

Strafmilderung: Export Control Self-Disclosure

 
.   Die Folgen einer Ausfuhrkontrollverletzung können extrem teuer ausfallen, doch kann man sie durch eine Selbstzeige, voluntary Self-Disclosure, mildern. Das zuständige Amt, das Bureau of Industry and Security im Handelsministerium, definierte lange recht schwammig diesen Anreiz, bis es im Juni 2022 eine zweispurige Regelung für einfache und schwerwiegende Verletzungen, die beispielsweise durch die Wiederausfuhr kontrollierter und genehmigungspflichtiger Waren, Software und Dienstleistungen mit amerikanischen Kompontenten aus Europa an Drittempfänger geschehen, verkündete.

Am 18. April 2023 ging es einen Schritt weiter und verkündete definitive Folgeminderungen, die bei einer Abgrenzung verschiedenere Fallkonstellationen möglich sind unter dem Titel: Clarifying Our Policy Regarding Voluntary Self-Disclosures and Disclosures Concerning Others als Memorandum for All Export Enforcement Employees. Ein Ziel des Amts ist es, Verletzer, aber auch Dritte wie involvierte juristische und natürliche Personen zur freiwilligen Selbstanzeige nach Exportkontrollfehlern zu animieren.

In der Praxis bedeutet dies mehr Rechts- und Rechtsfolgensicherheit im Bereich Export Controls, aber auch die Notwendigkeit der sorgfältigen, präzedenzfallorientierten Formulierung der Selbstanzeige und seines Beweiskonvoluts sowie die Beachtung des Zeitelements. Wer eine Selbstanzeige vorbereitet, muss auch beachten, dass die erhofften positiven Auswirkungen wegfallen können, wenn das Amt durch seine Detektive die entsprechende Verletzung selbst aufdeckt.



 


Mittwoch, den 22. März 2023

Mutter umgeht Tochterfirma: Ab ins US-Gericht

 
Einfache Risikovermeidungstipps vermeiden die Alter Ego-Haftung
.   Wer den Markteintritt in den USA sorgfältig plant, richtet meist eine amerikanische Gesellschaft als Puffer zwischen den Haftungsrisiken USA und der Muttergesellschaft ein. Das ist weder schwer noch teuer, und fast immer ist es eine gute Idee. Doch Vorsicht: Die Mutter kann trotzdem vor dem US-Gericht landen und für die Haftung der Tochter gerade stehen. Dabei lassen sich diese beiden Risiken vermeiden:
1. In den USA tritt nur die Tochter auf.

2. Bei einer Personalunion von Mutter- und Tochterposten, beispielsweise von Geschäftsführer und President oder CEO, keine Unklarheit zulassen.

3. Also kein Briefpapier der Mutter mit US-Kunden.

4. Keine EMailsignatur der Mutter bei Korrespondenz mit US-Kunden oder US-Personal.

5. Keine Konzerndirektiven! Das Board of Directors in den USA muss selbständig handeln, auch wenn seine Mitglieder identisch mit den Äquivalenten der Mutter sind.

6. Die ganz groben Schnitzer vermeiden die meisten gut geführten Unternehmen: Vermischung von Bankkonten und mangelnde Trennung von Finanzen und sonstigen Bereichen.
Die Hinweise 2 bis 5 werden leicht vergessen. Sie können aber entscheidend sein, wenn die Mutter in den USA mit der Behauptung verklagt wird, sie hafte für die Tochter als ihr Alter Ego.


Donnerstag, den 16. März 2023

KI wie Kamera im Urheberrecht

 
Überblick: Werkzeuge unerheblich, menschliche Schöpfung entscheidend
Copyright Symbol
.   In der Frühzeit der Urheberrechtssprechung wurde debattiert, ob ein Foto schutzfähig sei, da es schließlich nicht vom Menschen, sondern der Kamera geschaffen wurde. Dieselbe Frage stellt das Urheberrechtsamt bei der Anmeldung von Urheberrechten mit Merkmalen der Künstlichen Intelligenz, Artificial Intelligence, also KI oder AI.

Fotos sind Werke menschlichen Schaffens, und KI-Werke können es ebenso sein. Also eignen sie sich als Werke im Sinne des Copyright Act und können schutzfähig sein. Am 16. März 2023 verkündete das Copyright Office in Washington, DC, neue Leitlinien für die Anmeldung von Werken mit KI-Elementen unter dem Titel Copyright Registration Guidance: Works Containing Material Generated by Artificial Intelligence. Regelmäßig muss nicht das technische Mittel zur Schöpfung eines Werkes gemeldet werden, mithin Software genauso wenig wie Tinte oder eine Kamera.

Reine KI-Werke sind nicht schutzfähig, wenn der Mensch hinter der Machine Befehle eingibt, die die Maschine ausführt und die nur der Steuerung, nicht dem Ausdruck schöpferischer Tätigkeit, dienen. Befiehlt der Mensch mal mir ein Bild wie Dali, aber mit Kuh, gestaltet KI das Bild, und der Mensch kann das Ergebnis nicht für sich reklamieren.

Schreibt der Mensch einen Aufsatz um das Bild herum, ist das gesamte Werk schutzfähig, aber der Eintragungsantrag muss das Bild mit einem Disclaimer ausnehmen. Es darf also nach Urheberrecht von jedermann kopiert werden -, aber nicht unbedingt auch nach anderem Recht -, und das Eintragungszertifikat beschränkt sich auf das Gesamtwerk minus Bild.


Dienstag, den 14. März 2023

Eine Art Impressumspflicht ab Juli 2023

 
INFORM Consumer Act
.   In wenigen Monaten kann man Mandanten nicht mehr auf den Mangel einer Impressumspflicht in den USA hinweisen, denn es tut sich was. Das bedeutet aber nicht, dass der Begriff Impressum oder Imprint bei Webseiten verständlich wird.

Was sich ändert, ist das Inkrafttreten des schwer auffindbaren INFORM Consumers Act. Er versteckt sich in einem Riesengesetzeswerk vom Jahresende 2022 als Titel 3.

Im Kern schreibt er Onlinehändlern mit einem Umsatz von $20.000 p.a. oder anderen Merkmalen vor, Namen, Anschriften, Steuernummer und Bankverbindungen dem mit ihnen verbundenen Marktplatz, also beispielsweise Newegg für Technikwaren, mitzuteilen. Auch gegenüber Kunden müssen sie den Schleier über ihrer Identität etwas lüften.

Spätestens im Juli sollten Onlinehändler mit einem in zehn Tagen zu beantwortenden Fragenkatalog und Vertragsanpassungen der Marktplätze rechnen, die primär für die Gesetzesumsetzung verantwortlich sind und Onlinehändlern den Hahn abdrehen dürfen. Daneben darf die Federal Trade Commission und jeder Justizminister jeden Staates der USA gegen verletzende Händler und Marktplätze vorgehen - mit OWi-Strafen ab $47.000 je Vorfall und Verbotsverfügungen.


Samstag, den 11. März 2023

Marken im Onlinehandel: Massenklagen

 
Kleine Onlineshops werden von gierigen Markenanwälten überfallen
.   Ein Geschäftsmodell von Massenklägeranwälten greift weiter um sich. Es irritiert unzählige kleine Onlinehändler, die bei globalen Anbietern virtuelle Läden eingerichtet haben und plötzlich nicht nur eine Markenabmahnung, sondern bereits eine Verbotsverfügung eines amerikanischen Gerichts samt Kontensperre für den Onlineshop erhalten. Die Marke selbst mag unbedeutend erscheinen, und der Umsatz mit US-Kunden kann sich auf drei Stück zu 5 Euro belaufen, aber der Schock ist enorm.

Die Gerichtspost wird von einem amerikanischen Anwalt per EMail zugesandt, und sie kann ein Link auf einen Kanzleiserver enthalten, bei dem weitere Gerichtsunterlagen abrufbar sein sollen.

Was macht der sorgfältige Onlinehändler? Er geht dem Vorwurf auf dem Server nach. Was macht der Klägeranwalt: Er sammelt die Daten des Onlineshops und kann damit dem Gericht eine Kenntnisnahme nachweisen, die eine wichtige Formalität* für spätere Vollstreckungsschritte in den USA gegen den Händler darstellen.

Bei diesem Geschäftsmodell werden in der Regel einige Riesen verklagt, und neben ihnen eine solch lange Liste von bei ihnen registrierten Onlinehändlern, dass die Liste dieser Beklagten nur als Anhang in Verfügungen erscheint: 150 Händler in China, drei in Deutschland, 50 bei Amazon, 30 bei Etsy, 200 bei Alibaba usw.

Die Klägeranwälte scheinen Proteste der kleinen Händler bei den großen Anbietern auslösen zu wollen, damit diese der Klägerseite schließlich Geld in den Rachen werfen, damit Ruhe ist. Der Ausgang anderer Verfahren zeigt, dass urplötzlich die Klagen gegen alle oder einen Teil der Kleinhändler zurückgenommen wird, nachdem zuerst eine Rücknahme gegen den einen oder anderen Großanbieter in der Gerichtsakte auftaucht. Der zugrundeliegende Vergleich mit den Großen bleibt in der Regel geheim.

Die Klägeranwälte wissen natürlich, dass die Abwehr einer Markenklage teuer ist: Im Anfangsstadium erst sechsstellig, und nach einem vollständigen Prozess vor Bundesgerichten auch oft siebenstellig. Viel Druck brauchen sie nicht zu machen, denn er ist systemimmanent. Vor allem die kleinen Onlinehändler können sich nicht wehren, aber auch die großen Anbieter lassen sich schnell des lieben Frieden willens schröpfen.

Was kann der kleine Händler im Ausland tun, und was sollte er nicht? Wenn keine förmliche Zustellung einer Klage nach der Haager Übereinkunft ins Ausland erfolgt, sondern nur eine EMailbenachrichtigung, dann ist die Bestätigung der Kenntnisnahme zu vermeiden. Nach der förmlichen Zustellung kann in weiter Zukunft irgendwann eine Vollstreckung eines amerikanischen Urteils zulässig werden, nach der Bestätigung der Kenntnisnahme einer EMailmail mit Prozessverfügungen aber schon sofort und zwar die Vollstreckung in den USA, wenn das Gericht die Bestätigung als prozesswirksam beurteilt.

Deshalb sollte der ausländische Shopinhaber das Verfahren beobachten, aber nicht bei der Klägerkanzlei Prozessakten suchen, wo der Besuch der Kanzleiseite prozessbedeutsame Rechtsfolgen auslöst. Er sollte auf keinen Fall die Klägerkanzlei kontaktieren, weil dies ebenfalls eine Bestätigung der Kenntnisnahme bedeutet. Die Klägerkanzlei freut sich über den Hinweis, dass nur drei Stück zu 5 Euro verkauft wurden: Damit wird die Markenverletzung eingestanden, und eine Strafschadensersatzforderung mit viel höheren gesetzlichen Beträgen erhält eine wasserdichte Grundlage. Unter Umständen lohnt sich damit auch die teure und umständliche zusätzliche Zustellung im Ausland, die die Kläger anfangs vermeiden, und dann kann ein Urteil auch im Ausland vollstreckt werden.

* Kochinke/Horlick, Auslandszustellungen nach US-amerikanischem Bundesrecht, 28 RIW 162 (Feb. 1982).



 


Mittwoch, den 01. März 2023

German American Law Journal - 20 Jahre Blog

 
.   20 Jahre dauerte es, bis das Journal 2003 als Blog erschien. Zuerst wurde es mit der Desktop-Publishing-Technik im Geoworks Ensemble-Format auf Ur-Rechnern für die German American Law Association, eine lockere Gruppe von an transatlantischen Rechtsfragen interessierten Juristen in Washington, DC, aus Kanzleien, Gerichten, Ministerien, Botschaften, internationalen Organisationen und den Parlamenten, hergestellt.

Später wurde es einige Jahre professionell gedruckt, und bald verwandelte es sich zum Webseitenangebot im Internet. Dort befand es sich schon vor dem Entstehen des WWW-HTML-Webformats im Gopher-Dienst. Den treuen Lesern sei Dank!


Montag, den 27. Febr. 2023

$2,77 Mio. Strafe wegen unvorsichtiger EMail

 
.   Gleich ob man Lizenzen beim Außenministerium für die Ausfuhr oder Wiederausfuhr amerikanischer Panzertechnik oder beim Wirtschaftsministerium für Softwarewartung und -support für Nordstream beschafft, es erschüttert immer wieder, wie unvorsichtig manche Unternehmen bei der Ausfuhr sind - oder vielleicht nicht einmal verstehen, was eine Ausfuhr darstellt. Ein Ordnungsgeld von $2,77 Mio. wegen per EMail versandter technischer Daten nach China und Deutschland sollte sie wachrütteln.

Die Bestrafung im Fall In the Matter of 3D Systems Corporation beruht im Wesentlichen auf dem Versand per EMail von technischen Daten wie Bauplänen nach China. Außerdem verfolgt das Wirtschaftsministerium im Verbund mit dem für Kriegsmaterial nach ITAR-Regeln zuständigen Außenministerium den Versand von Daten nach Deutschland. In beiden Ländern betrieb das Unternehmen Außenstellen mit Personal und Infrastruktur, um beispielsweise vor Ort Angebote zu erstellen und Verträge zu schließen.

Die Verfolgung erfolgte nicht wegen Landesverrats oder der Offenlegung von Staatsgeheimnissen, sondern allein wegen der Gefährdungen, die diese Ausfuhren auslösen. Genehmigungspflichtig sind nicht nur Geräte, sondern auch Beratung, Support und Dokumente. Technical Data erfassen beispielsweise auch die Kundgabe von genehmigungspflichtigen Informationen auf Konferenzen oder Lehrveranstaltungen.

Solange amerikanische Komponenten in Geräten oder auch Technical Data enthalten sind, ist auch die Ausfuhr aus Deutschland genehmigungspflichtig. Dasselbe gilt für die Offenlegung von Technical Data innerhalb der USA. Das deutsche Unternehmen, das auf einer Konferenz über genehmigungspflichtige Informationen sprechen will und diese zum Teil mit einer Genehmigung erhalten hat, darf das unter Umständen genauso wenig wie auf einer Konferenz in Europa.


Sonntag, den 26. Febr. 2023

Sind Indianer klüger als Neo-Amis: Vertragsrecht

 
Vertragsrecht sui generis mit den wirtschaftlich bedeutsamen Indianerstämmen
.   Verträge mit Indianerstämmen bedeuten für Anbieter von Waren und Dienstleistungen oft besondere, unerwartete Risiken und Vorteile. Manchmal ähnelt das Gros der auf Verträge anwendbaren Rechtsordnungen dem Recht eines benachbarten Einzelstaates, manchmal wird es vom Bundesvergaberecht überlagert. Meist bewirkt jedoch die Souveränität eines Stammes Besonderheiten.

Ein vollständiger Überblick für alle Stämme ist unmöglich, denn die meist Nations genannten schalten ihr Recht genauso wenig gleich wie die Einzelstaaten der USA. Grundsätzlich ist jeder Stamm ein Souverän, der sein Recht und seine Institutionen selbst gestaltet. Gemeinsam ist ihnen, dass regelmäßig bei Verträgen ihr Stammesrecht als anwendbares Recht vereinbart werden soll, damit ein Vertrag auch gegen den Stamm durchsetzbar und vollstreckbar werden kann.

Gemeinsam ist ihnen häufig auch, dass im Vertrag die Souveränität und damit die Haftungsimmunität der Nation erklärt werden soll. Ihnen ist der Lieferant unterworfen. Das Recht mehrerer Stämme kennt Immunitätsschranken, die entweder stammesgesetzlich gelten oder verhandelt werden müssen. Solch ein Limited Waiver of Sovereign Immunity kann die vorherige Erlaubnis des Vertragsschlusses durch die Stammesverwaltung erfordern. Im Rahmen der Vertragsplanung ist dafür Zeit einzukalkulieren.

Nach dieser Hürde sind weitere Stöckchen zu überspringen. Unterliegt die Vertragsdurchsetzung einer nach Stammesrecht geregelten Haftungsbegrenzung auf den versicherten Wert? Weisen die Stammesämter die Versicherungsdeckung nach, oder wird die Deckung bei Vertragsverhandlungen lediglich behauptet? Fließen kraft Gesetzes Traditionen in den Vertrag ein? Welche ungewöhnlichen Haftungsausschlüsse gelten? Sind die Verhandlungsführer eines Stammesunternehmens vertretungsberechtigt? Handeln sie amtshaftungsbeschränkt de iure imperii oder wie Private de iure gestionis?

Interessanterweise verbieten Stämme oft den Strafschadensersatz, punitive Damages. Manchmal schließen sie auch die bundesrechtliche Garantie des Prozesses vor Geschworenen aus und verweisen auf Stammesgerichte, -schiedsforen oder -versammlungen. Hut ab - oft sind diese Regeln sehr vernünftig. Aber insgesamt gilt auch bei ihnen wie überhaupt in den USA angesichts der enormen Kosten von Prozessen: Augen auf und Vorkasse vereinbaren!


Samstag, den 25. Febr. 2023

Eingeschleuste Datensammler im Investigative Journalism

 
.   Ein Tierschutzverein schleust Mitarbeiter in Betriebe ein, um Beweise für Tiermissbrauch zu sammeln und in Untersuchungsberichten anzuprangern. Er bewegt sich damit im Bereich eines weitverbreiteten einzelstaatlichen Verbotsgesetzes gegen solche Aktivitäten in der Landwirtschaft. Das Gesetz von North Carolina untersagt solche Handlungen als Eingriffe in Betriebe nach Eigentumsrecht: intentionally gain access to the nonpublic areas of another’s premises and engage in an act that exceeds the person’s authority to enter, N.C. Gen. Stat. § 99A-2(a). Neben Schadensersatz und Strafschadensersatz berechtigt das Gesetz Betriebe zu Verbotsverfügungen.

Der Verein rügte dieses Gesetz als verfassungswidrigen Eingriff in im Ersten Verfassungszusatz artikulierte Grundrechte, darunter die Presse- und Redefreiheit. Im Revisionsentscheid PETA v. NC Farm Bureau vom 23. Februar 2023 erklärte das Bundesberufungsgericht des Vierten Bezirks der USA in Richmond, dass das Gesetz die Nachrichtensammlung und Pressearbeit dieses und anderer Organisationen verfassungswidrig behindert. Der beklagte Staat darf es bei der verdeckten journalistischen Tätigkeit nicht durchsetzen.


Mittwoch, den 15. Febr. 2023

Regulierung der Hassrede verfassungswidrig

 
New Yorker Gesetz verpflichtet Onlinedienste, verletzt Bundesverfassung
.   Der Communications Decency Act schützt Onlinedienstleister vor einer Haftung wegen aller, auch hasserfüllter, Äußerungen ihrer Kunden. Um der Hassrede Einhalt zu gebieten, setzte der Staat New York das Gen. Bus. Law § 394-ccc, als Hateful Conduct Law bekannt, in Kraft, um diese Dienstleister zu verpflichten, die Hassrede einzudämmen. Die Entscheidung vom 14. Februar 2023 im Fall Volokh v. James würdigt das Gesetz als Verstoß gegen die Bundesverfassung.

Der CDA sei gar nicht berührt, weil das Gesetz die Haftungsimmunität der Onlinedienste nicht einschränke. Vielmehr sei die verfassungsgeschützte Redefreiheit direkt durch eine Verpflichtung zur Aussortierung von Inhalten beinträchtigt. Der Staat darf die Redefreiheit nur im geringsten Maß bei erheblicher Notwendigkeit einschränken. Beide Merkmale seien dem Gesetz nicht zu entnehmen.

Gleichzeitig zwinge es die Dienstleister, ihre herausgeberischen Entscheidungen beim Filtern und Löschen von Äußerungen ihrer Kunden kundzutun, was eine Form der erzwungenen Rede darstelle. Zudem greift es in die Redefreiheit der Kunden ein, indem ihnen manche, aber gesetzlich unbestimmte Aussagen, verweigert werden sollen. Schließlich enthalte das Gesetz zu vage Vorgaben für die Dienstleister, eräterte das erstinstanzliche Bundesgericht des Südlichen Bezirks von New York.


Dienstag, den 14. Febr. 2023

Presseinterview des gierigen Präsidenten

 
Wem gehören Fragen, Antworten, Tonband und Rechte?
.   trump gewährte einem Journalisten für ein Buch bestimmte Interviews. Er verklagte ihn auf $50 Mio. Schadensersatz mit einem Auskunftsanspruch und verzichtete auf urheberrechtliche Ansprüche, nachdem der Journalist nicht nur das Buch, sondern später auch die Tonaufnahmen veröffentlichte. Seine Worte gehörten ihm allein, soweit er daran nicht Rechte für ein Buch einräumte.

Zwei Juraprofessoren analysieren die Klage in Trump v. Simon & Schuster, Inc. und stellen fest, dass sich hinter der Klage die Geltendmachung einer Urheberrechtsverletzung versteckt. Diese setzt voraus, dass ein Urheberrecht überhaupt besteht, was bei amtlichen Auskünften unmöglich ist. Der Durchsetzung steht entgegen, dass ein Urheberrecht beim Copyright Office in Washington, DC, eingetragen sein muss. Präzedenzfällen zufolge könnte trump mit einer Klageänderung und schnellen Eintragung gegen eine besondere Bearbeitungsgebühr dennoch in diesen Punkten gewinnen.

Dann wären jedoch die urheberrechtlichen Einreden, allen voran das Fair Use-Prinzip, am Zuge, mit uneindeutigem Ausgang. Schließlich stellt das Verfassungsrecht der Pressefreiheit im Ersten Verfassungszusatz eine Hürde für den gierigen Präsidenten dar. Die Analyse unter dem Titel A Preliminary Analysis of Trump’s Copyright Lawsuit Over Interview Recordings erschien am 13. Februar 2023.

Die Moral: Autoren sollten sich deshalb bei Interviews schriftlich alle Rechte einräumen lassen, selbst an ihrem Tonband, und sich nicht auf konkludente Nutzungsgenehmigungen verlassen. Sonst bringt sie ein unmoralischer Befragter und vorm ansonsten aus guten Gründen mächtigen Presserecht nicht Zitternder noch in die Bredouille.


Samstag, den 11. Febr. 2023

Stadthallenkonzert platzt - haftet die Stadt?

 
.   Ein Konzertveranstalter mietete eine Stadthalle für ein Konzert, das platzte, weil er die Künstler nicht bezahlen konnte. Er verklagte die Stadt, die die Eintrittskarten verkaufte, wegen Betrugs, Unterschlagung und rechtswidrigen Eingriffs in seinen Geschäftsbetrieb.

Im Revisionsentscheid Laborfest LLC v. City of San Antonio vom 1. Februar 2023 entschied das Bundesberufungsgericht des Fünften Bezirks der USA in New Orleans gegen ihn. Die Stadt kann, wie ein Staat, in Texas eine Haftungsimmunität wie nach dem ius acta imperii-Grundsatz genießen, wenn sie öffentlichrechtlich handelt. Wenn sie am Geschäftsleben teilnimmt, verliert sie die Immunität in der Regel.

Das Gericht ging von Amtshandlungen in der Form der Bereitstellung und Verwaltung der Stadthalle zum Wohle der Öffentlichkeit aus und bejahte die Immunität nach texanischem Recht, das den Betrieb von Stadthallen als governmental einstuft. Der Revisionsentscheid ist bei Geschäftsbeziehungen mit staatlichen Stellen, beispielsweise auch Universitäten in transatlantischen Forschungsprojekten, bedeutsam. Das Gericht sagt ausdrücklich, dass governmental auch im Vertragsrecht gilt.


Freitag, den 03. Febr. 2023

Haftet Domainregistrar für verlorene Domain?

 
.   Alle Register zog der Inhaber einer Domain gegen seinen Register, dem er die jährlich geschuldete Gebühr nicht gezahlt hatte und nun vorwarf, die Domain rechtswidrig an einen Glücksspielanbieter verkauft zu haben. Der Revisionsentscheid Scott Rigsby v. Godaddy Inc. des Bundesberufungsgerichts des Neunten Bezirks der USA in San Francisco vom 3. Februar 2023 klärt ihn über die unterschiedlichen Ansprüche auf.

Markenrechtlich haftet der Registrar nicht, weil der Kunde ihm gegenüber gar nicht mit markenartiger Verwendung der Domain auftrat. Der Anticybersquatting Consumer Protection Act versagt als Haftungsgrundlage, weil der Registrar sein normales, vertraglich vereinbartes Geschäft betrieb und keine Domainerpressung zum eigenen Vorteil verfolgte, als die frei gewordene Domain von einem Dritten registriert wurde.

Der Kunde behauptet auch eine Haftung wegen der Verletzung der Privatsphäre, des Veröffentlichungsrechts á la Persönlichkeitsrechts, des Rufmords im Handel, der Verleumdung und schließlich des Verbraucherschutzes vor Betrug, weil die seinen Namen einbindende Domain nun Glücksspielswerbung zeigt. Dieser Anspruch dringt wegen §230 Communications Decency Act nicht durch, weil der Registrar eine Haftungsimmunität für Inhalte Dritter genießt.


Mittwoch, den 01. Febr. 2023

Frist verpasst, haftet Kurier?

 
.   Der Revisionsentscheid Headstream Technologies LLC v. FedEx Corp. vom 1. Februar 2023 betrifft die Haftung eines Kurierdienstes für eine Lieferung von Dokumenten eines Softwareanbieters, die nach einem Fristablauf die zuständige Schulverwaltung im richtigen Büro erreichte. Der Anbieter monierte, der Dienst habe die fristgerechte Lieferung bestätigt, doch die Schule habe die Dokumente erst am nächsten Tag in einem anderen Büro aufgefunden.

Die Kurier hafte wegen Betrugs und rechtswidrigen Eingriffs in Geschäftsaussichten nach Common Law. Der Kurier gewann, weil die Haftung eines Kuriers nach Bundesrecht auf $100 beschränkt werden darf und wurde, wie das Bundesberufungsgericht des Sechsten Bezirks der USA in Cincinatti mit lehrreicher Begründung, auch zum Verhältnis von Common Law und Bundesgesetz, erörtert.


Dienstag, den 24. Jan. 2023

Verwechslungsgefahr im Markenrecht

 
Markensymbol R im Kreis
.   Nicht nur die Möglichkeit einer Markenverwechslung bei Kunden, sondern deren Wahrscheinlichkeit sind ausschlaggebend für den Erlass einer Verbotsverfügung zugunsten eines Markeninhabers gegen einen Konkurrenten. Beide Parteien verwenden einen Begriff, der dominant in der Marke für Dienstleistungen einerseits und in der Firmierung des Anbieters andererseits ist. Letzterer bietet seine konkurrierenden Leistungen von Finanz- und Steuererklärungsoftware nur als App und nur mit anderen Marken an, während die Klägerin ihre umfassenden Steuererklärungs- und später auch Finanzdienstleistungen ursprünglich nur in Büros, später auch in einer App und im Internet anbot.

Das Bundesberufungsgericht des Achten Bezirks der USA in St. Louis hob am 24. Januar 2023 eine Verbotsverfügung im Fall H&R Block Inc. v. Block Inc. auf, weil das Untergericht ohne Beweise bei der Klägerin eine starke Marke vermutete, die vermutlich eine Verwechslungsgefahr herbeiführte. Die Revision erklärte, dass eine tatsächliche, bewiesene Verwechslung das unverzichtbare Merkmal der Likelihood of Confusion stützen könne, aber davon sei das Untergericht spekulativ ausgegangen, sodass es bei der notwendigen Abwägung der markenrechtlich erheblichen, lehrreich erörterten Faktoren das falsche Ergebnis erzielte.


Sonntag, den 22. Jan. 2023

Automatische Softwarevertragsverlängerung rechtmäßig

 
Klar und deutlich formulierter Softwarevertrag erlaubt Folgerechnungen
.   Im Revisionsentscheid Jack Gershfeld v. Teamviewer US Inc. beurteilt das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks in San Francisco am 20, Januar 2023 die vom Kläger gerügte Verlängerung eines Softwarevertrages. Der Kläger behauptete, die Verlängerung sei unwirksam, denn er habe sie nicht gestattet, bevor der Lieferant ihm eine Gebühr in Rechnung stellte.

Das Untergericht hatte die Klage nach Prüfung der Vertragsbedingungen des Lizenzgebers abgewiesen. Die Revision entschied, diese Entscheidung sei richtig gewesen, denn erstens durfte das Gericht selbst die in Schriftsätzen erwähnten Bedingungen suchen und einsehen, und zweitens gestatteten diese nach ihrer Annahme durch die Kunden rechtmäßig die automatische Verlängerung und Rechnungsstellung:
The district court below did not abuse its discretion in incorporating by reference the exhibits submitted in connection with TeamViewer US’s motion to dismiss. The incorporated documents, which set forth the relevant terms and disclosures of the subscription purchase and renewal, form the basis of the transaction Gershfeld challenged in his complaint. Gershfeld's claims necessarily rely on the contents of the exhibits attached by TeamViewer US. The viability of Gershfeld's claims is dependent upon the extent and sufficiency of TeamViewer US's disclosures; as such, the disclosures form the basis of the claims themselves. … In light of the incorporated material, Gershfeld did not plead a plausible claim for a violation of either California's Consumer Privacy Act or its Unfair Competition Law, nor did he plausibly plead a claim for any violation of California's automatic renewal law. Gershfeld was put on notice, both initially and thereafter, of the automatic renewal and the terms thereof; he was informed of the software subscription price, the price increase upon renewal, the cancellation policy, and the cancellation process. Gershfeld consented to the terms of the purchase, which were presented in a clear and conspicuous manner, and authorized TeamViewer US to renew his software subscription automatically.


Samstag, den 21. Jan. 2023

Videospiel unterliegt Kinderglückspielverbot

 
Da mi facta dabo tibi ius versagt, Kauf im Spiel bleibt rechtlich unklar
.   Darf ein Videospiel Kinder zum verbotenen Glückspiel animieren? Dürfen Einkäufe in ein Videospiel eingebunden werden? Müssen Eltern solche Einkäufe gestatten, oder ist der Kaufvertragschluss unwirksam? Muss der Anbieter die Eltern aufklären? Oder darf ein Anbieter ohne Einschaltung der Eltern Kindern virtuelle Waren im Spiel verkaufen und der elterlichen Kreditkarte in Rechnung stellen?

Mit dem Da mi facta, dabo tibi ius-Grundsatz ginge der Videospiel-Fall Grace Galway v. Valve Corp. vielleicht anders aus, und der Leser erhielte eine revisionsgerichtliche Würdigung dieser Fragen.

Das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks in San Francisco stellte jedoch am 20. Januar 2023 fest, dass die den Videospielanbieter verklagenden Eltern die für eine Kausalität notwendigen Argumente im Untergericht nicht prozessualrechtlich hinreichend dargelegt haben. Gib mir die Fakten, ich gebe dir das Recht gilt im amerikanischen Prozessrecht nicht wie erhofft. Die Tatsachen hatten die Kläger dargelegt, die daraus abgeleiteten rechtlichen Folgen aber nicht. Deshalb beurteilt das Gericht diese als verwirkt, und es kann keine Entscheidung treffen.


Donnerstag, den 19. Jan. 2023

Bund greift ins Arbeitsrecht ein: Non-Compete

 
.   Der Bundesgesetzgeber besitzt im Arbeitsrecht kaum Kompetenzen, doch greift er mit der Verkündung eines Regelungsvorschlages in das Recht der freien Vertragsgestaltung bei arbeitsvertraglichen Wettbewerbsverboten ein. Solche Klauseln schränken die Freiheit von Arbeitnehmern ein, die wichtiges Wissen von einem Arbeitgeber nicht zu ihrer nächsten Anstellung mitnehmen sollen. Mit einer besonderen Vergütung sind solche Non-Compete-Klauseln in der Regel nicht verbunden.

Die Federal Trade Commission als Monopolaufsicht und Verbraucherschutzamt stellt die Lage und die resultierenden Probleme am 19. Januar 2023 im Federal Register, dem Bundesanzeiger, unter dem Titel Non-Compete Clause Rule - Notice of proposed rulemaking vor, die einen Eingriff des Bundes in die einzelstaatlich geregelte Materie aufgrund wettbewerbsbehindernder Auswirkungen rechtfertigen:
A non-compete clause is a contractual term between an employer and a worker that typically blocks the worker from working for a competing employer, or starting a competing business, within a certain geographic area and period of time after the worker's employment ends. Non-compete clauses limit competition by their express terms. As a result, non-compete clauses have always been considered proper subjects for scrutiny under the nation's antitrust laws. In addition, non-compete clauses between employers and workers are traditionally subject to more exacting review under state common law than other contractual terms, due, in part, to concerns about unequal bargaining power between employers and workers and the fact that non-compete clauses limit a worker's ability to practice their trade.
Nach einer Abwägung der Vor- und Nachteile solcher Klauseln auf Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Gesamtwirtschaft schlägt das Amt vor, mit einer engen Ausnahme für M&A-Transaktionen Non-Compete-Klauseln generell als Gesetzesverstoß einzustufen:
Pursuant to Sections 5 and 6(g) of the FTC Act, the Commission proposes the Non-Compete Clause Rule. The proposed rule would provide it is an unfair method of competition--and therefore a violation of Section 5--for an employer to enter into or attempt to enter into a non-compete clause with a worker; maintain with a worker a non-compete clause; or, under certain circumstances, represent to a worker that the worker is subject to a non-compete clause.
Das Amt hat bereits entrüstete Reaktionen aus Politik und Wirtschaft ausgelöst. Der jetzt amtlich vorgelegte Entwurf sieht vor, dass Interessierte sich mit Kommentierungen bis zum 20. März 2023 am Regulierungsverfahren beteiligen.


Dienstag, den 17. Jan. 2023

Künstliche Intelligenz und Juratexte

 
.   Ob mithilfe der Werkzeuge der Künstlichen Intelligenz gleich Artificial Intelligence, AI, juristische Fachberichte erstellt oder verbessert werden, ist noch unbewiesen. Die Auswertung der Berichte von Juristen macht jedoch sichtbare Fortschritte, wie die Neuinkarnation von Jurablogs.com belegt.

Jurablogs, eine neue Mastodon-Instanz mit eigener Softwareweiterentwicklung des von Jurabloggern verehrten Entwicklers Matthias Klappenbach, wertet Blogs mit rechtlichen Themen mit AI-Software aus und veröffentlicht eine Zusammenfassung in einem Satz.

Dass die Software entwickelt wird oder lernt, merkt der Leser in diesem Beispiel: Der nachfolgende Bericht spricht von der Bestätigung einer Haftstrafe in der Revision. Die AI-Zusammenfassung machte daraus:
“In der Revision USA v. Colum Patrick Moran, Jr. wurde eine frühere Verurteilung wegen Kinderpornografie aufgrund fehlenden Versuchsvorsatzes aufgehoben, obwohl Beweise seinen Wunsch nach verschiedenen Bildern belegten.”
Die Software hatte also Schwierigkeiten, das Revisionsargument des Häftlings von der im Ergebnis verwerfenden Analyse des Gerichts zu unterscheiden. Eine erste AI-Auswertung ging gar ohne jegliche Anknüpfungspunkte im Bericht so weit zu fantasieren, "Er konnte nicht vor seiner verurteilenden Haft fliehen.” Aus solchen Fehlern lernt auch Jurablogs und korrigiert, was das System besonders lesenswert macht.

Im neuen Jurablogs findet der Leser sinnvollerweise, wie in der Vorversion, eine Verknüpfung zum Originalbericht sowie dessen Überschrift neben der AI-Zusammenfassung.

Rechtlich bietet das AI-System in Jurablogs.com Anlass zu zahlreichen Überlegungen, die sich wie die AI-Technik weiterentwickeln werden. Klar ist im US-Recht, dass Titel und Verknüpfungen urheberrechtlich uneingeschränkt von Dritten veröffentlicht werden dürfen. Text-, Bild-, Ton-, Musik- und Videoausschnitte dürfen zum Lernen, für Satire und Kommentare und andere Zwecke kopiert und übernommen werden. Lernt AI? Oder ist die AI-Auswertung kein Lernen im Sinne von 17 USC §107? Stellt die Zusammenfassung in Jurablogs.com eine haftungsfreie Substantial Transformation im Sinne der Rechtsprechung zum Fair Use dar? Höchstwahrscheinlich, siehe Licht in der Grauzone: Google Books, Kommuni­kation & Recht, 2014, 15, da die Google Books- und andere Entscheidungen in diese Richtung weisen.

Und wenn die Auswertung falsch ist? Wird das Persönlichkeitsrecht des Verfassers und im Bericht erwähnter Personen verletzt? Oder die in den USA weniger bedeutsamen Moral Rights von Autoren? Wenn sich ein Rechtsanwalt auf die Auswertung von Urteilen oder Fachberichten verlässt und dabei einen wichtigen Text wegen einer fehlerhaften Zusammenfassung ignoriert, kommt die Haftung ins Spiel. Neben Urheberrechts- und Lizenzfragen stehen auch Themen aus dem Vertragsrecht, beispielsweise den Webseitenbedingungen, und anderen Rechtsbereichen, die im Laufe der Zeit mit oder ohne AI-Hilfe zu klären sind und in Jurablogs als geeignetem Forum erörtert werden können.


Samstag, den 14. Jan. 2023

Dummer Witz oder Pornobettelei: 64 Jahre Haft

 
.   Im Revisionsentscheid USA v. Colum Patrick Moran, Jr. vom 13. Januar 2023 finden sich merkwürdige Ausreden eines wegen Kinderpornografie Verurteilten: Seine Bettlerkommentare in Elternblogs um anzügliche Kinderfotos seien keine versuchte Straftat, weil er nicht damit rechnen durfte, die Eltern würden ihm Fotos senden. Er hätte deshalb nicht zu 64 Jahren Haft verurteilt werden dürfen. Der subjektive Tatbestand sei nicht erfüllt, da er nicht mit Erfolg rechnen konnte. Deshalb konnte er auch nicht des Versuchs der Übermittlung im strafrechtlich relevanten Internetverkehr zwischen den Einzelstaaten der USA schuldig sein.

Das Bundesberufungsgericht des Elften Bezirks der USA in Atlanta war hingegen der Ansicht, die Bettelei beweise seinen Wunsch, die Bilder zu erhalten, und damit seinen Vorsatz. Das Strafgesetz erfordere nicht die vollzogene Übermittlung im Internet. Zahlreiche Beweismittel, darunter Kinderunterwäsche in seinem Haushalt ohne Kinder und unzählige Kinderpornografieaufnahmen in seiner Wohnung, belegten, dass der Verurteilte den Wunsch nach mehr besaß, und mit seinen Schreiben an die Blogger den notwendigen Versuchsvorsatz konkretisierte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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