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Mittwoch, den 24. April 2024

Drei Markenanträge auf Papier

 
.   Allmählich setzt sich Digitales beim Markenamt brauchbar durch. Als eins der Bundesämter, das sich früh mit dem Internet anfreundete, aber lange das ursprüngliche, eher experimentale Onlineangebot beibehielt, hat es nun ein durchweg flott funktionierendes System, das auch den ungeübten Benutzern umfangreiche Hilfestellungen und Erklärungen des Markenrechts in den USA anbietet.

Dies wird der Grund sein, warum von 508395 Anträgen im Amtsjahr 2023 nur drei auf Papier eingereicht wurden. Der zweite Grund sind die Gebühren, beim Onlineantrag ab $250, beim Papierantrag $750. Die Zahlen weist die Datenschutzmeldung des Amts im Amtsblatt vom 24. April 2024 aus.

Für die antragstellende Wirtschaft weist der amtliche Bericht Anwaltsgebühren von fast $230 Mio. aus. Diese belegt es mit dem durchschnittlichen Zeitaufwand für neue Anträge ohne die Bearbeitung amtlicher Prüfergebnisse, Office Actions, die das Trademark Office mit dem durchschnittlichen Stundensatz der Bearbeiter von $447 multipliziert. Dieser Stundensatz gliedert nicht die Sätze von Anwälten und den kostengünstigen Paralegals auf, die einen Teil der Bearbeitung erledigen, sondern bildet eine realistisch erscheinende Mischkalkulation.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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