Kann und darf: Gerichtswahlklausel
CK • Washington. Der kleine Unterschied zwischen kann und darf, und oft auch muss, zeigt im Revisionsentschied v0m 30. November 2023, wie kritisch diese Unterschiede bei einer Gerichtswahlklausel wirken. Can und May sind hier streng zu unterscheiden, während in Deutschland selbst Juristen recht unsorgfältig diese Hilfsverben einsetzen.
Der Revisionsentscheid Flextronics Da Amazonia Ltda. v. CRW Plastics USA Inc. des Bundesberufungsgerichts des Zweiten Bezirks der USA in New York City wurde von einer Gerichtsstandsklausel ausgelöst, die besagt, dass eine Klage vor einem bestimmten Gericht erhoben werden kann - May. Die Klausel bestimmte auch, wie erforderlich, dass andere Gerichtsstände ausgeschlossen sind. Das Untergericht konnte keine personal Jurisdiction, die örtliche Zuständigkeit für die nicht bezirksansässigen Beklagte und wies die Klage sua sponte ab. Die Klausel sei permissive, gestattend, und nicht zwingend.
Die Revision hob die Entscheidung auf und erklärte, das Kann beziehe sich auf die Möglichkeit der Klageinreichung und nicht auf eine Uneindeutigkeit der Gerichtswahl. Diese sei zwingend gestaltet. Wahrscheinlich hätte die Klägerin den teuren Umweg über die Revision vermieden, wenn ihre Klausel von shall - muss - bei der Klagerechtsausübung gesprochen hätte. Hier die Klausel:
Der Revisionsentscheid Flextronics Da Amazonia Ltda. v. CRW Plastics USA Inc. des Bundesberufungsgerichts des Zweiten Bezirks der USA in New York City wurde von einer Gerichtsstandsklausel ausgelöst, die besagt, dass eine Klage vor einem bestimmten Gericht erhoben werden kann - May. Die Klausel bestimmte auch, wie erforderlich, dass andere Gerichtsstände ausgeschlossen sind. Das Untergericht konnte keine personal Jurisdiction, die örtliche Zuständigkeit für die nicht bezirksansässigen Beklagte und wies die Klage sua sponte ab. Die Klausel sei permissive, gestattend, und nicht zwingend.
Die Revision hob die Entscheidung auf und erklärte, das Kann beziehe sich auf die Möglichkeit der Klageinreichung und nicht auf eine Uneindeutigkeit der Gerichtswahl. Diese sei zwingend gestaltet. Wahrscheinlich hätte die Klägerin den teuren Umweg über die Revision vermieden, wenn ihre Klausel von shall - muss - bei der Klagerechtsausübung gesprochen hätte. Hier die Klausel:
THIS GUARANTY SHALL BE IN ALL RESPECTS GOVERNED BY, AND CONSTRUED IN ACCORDANCE WITH, THE LAWS OF THE STATE OF NEW YORK, WITHOUT REGARD TO PRINCIPLES OF CONFLICTS OF LAWS. ANY PROCEEDING ARISING OUT OF OR RELATING TO THIS GUARANTY MAY BE BROUGHT IN ANY COURT LOCATED IN NEW YORK CITY, STATE OF NEW YORK, UNITED STATES OF AMERICA, AND EACH OF PARENT AND THE SELLERS IRREVOCABLY SUBMITS TO THE EXCLUSIVE JURISDICTION OF EACH SUCH COURT IN ANY SUCH PROCEEDING, WAIVES ANY OBJECTION IT MAY HAVE TO VENUE OR TO CONVENIENCE OF FORUM, AGREES THAT ALL RELATED CLAIMS SHALL BE HEARD AND DETERMINED ONLY IN ANY SUCH COURT AND AGREES NOT TO BRING ANY PROCEEDING ARISING OUT OF OR RELATING TO THIS GUARANTY IN ANY OTHER COURT.