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Mittwoch, den 10. Jan. 2024

Freiberufler oder Angestellter: Neuverordnung

 
.   Am 10. Januar 2024 verkündete das Bundesarbeitsministerium im Bundesanzeiger, Federal Register, eine neue Verordnung unter dem Titel Employee or Independent Contractor Classification Under the Fair Labor Standards Act; Final Rule, die vielen Arbeitgebern Sorgen bereit, weil sie viele Freiberufler als Angestellte einstufen kann und damit steuerliche und andere administrative Folgen auslösen kann.

Die Hauptaussage der Verordnung beschreibt das Ministerium als Economic Reality Test, der die Abhängigkeit von bisher freiberuflichen Gig-Arbeitern, Independent Contractors, zum Angelpunkt der erforderlichen Klassifizerung macht:
(b) Economic dependence as the ultimate inquiry. An "employee" under the Act is an individual whom an employer suffers, permits, or otherwise employs to work. 29 U.S.C. 203(e)(1), (g). "Employer" is defined to 'include[ ] any person acting directly or indirectly in the interest of an employer in relation to an employee." 29 U.S.C. 203(d). The Act's definitions are meant to encompass as employees all workers who, as a matter of economic reality, are economically dependent on an employer for work. A worker is an independent contractor, as distinguished from an "employee" under the Act, if the worker is, as a matter of economic reality, in business for themself. Economic dependence does not focus on the amount of income the worker earns, or whether the worker has other sources of income.
Die Verordnung wird mit einer Auswertung von über 50000 Kommentaren der Öffentlichkeit um Verordnungsentwurf von 2022 veröffentlicht. Diese Auswertung wird bei der Einzelprüfung nützlich sein. Viele Unternehmen prüfen bereits die Verträge, die sie mit Independent Contractors unterhalten und stellen unter Berücksichtigung der amtlichen Feststellungen durch Vertragsanpassungen klar, dass die Freiberuflereigenschaft weiterhin gewährleistet ist, oder sie übernehmen diese Personen in ein Employment-Arbeitsverhältnis.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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