Zurück zum uneinheitlichen Presserecht
CK • Washington. Wie im Waffenrecht pocht der seit trump einflussreiche Supreme Court-Richter Thomas auf die Rückkehr des Presserechts zum bei der Gründung der USA geltenden Recht. Das bedeutet die Abkehr vom einheitlichen Maßstab der Verleumdungsmerkmale, die sich zwar nach einzelstaatlichem Recht unterschiedlich darstellen, aber von der bundesverfassungsrechtlichen Garantie der Pressefreiheit geprägt werden.
Die Verfassungsrechtsprechung fordert seit 1964, seit dem Entscheid in New York Times Co. v. Sullivan, 376 U. S. 254 (1964), Böswilligkeit der beklagten Presse bei behaupteter Verleumdung von Personen des öffentlichen Interesses. Eine versehentliche oder unbeabsichtigte Verleumdung führt nicht zur Haftung.
Thomas erklärte am 10. Oktober 2023 in der Entscheidungsbegründung im Fall Blankenship v. NBCUniversal LLC, dass die Rechtsprechung von 1964 zu revidieren sei. Verleumdungsrecht müsse einzelstaatliches Recht bleiben, und die Gerichte müssten sich am zur Zeit der Gründung der USA geltenden Recht orientieren. Dieses habe auch verfassungsrechtlich nicht den Böswilligkeitsfaktor gekannt. Er zitiert sich:
Die Verfassungsrechtsprechung fordert seit 1964, seit dem Entscheid in New York Times Co. v. Sullivan, 376 U. S. 254 (1964), Böswilligkeit der beklagten Presse bei behaupteter Verleumdung von Personen des öffentlichen Interesses. Eine versehentliche oder unbeabsichtigte Verleumdung führt nicht zur Haftung.
Thomas erklärte am 10. Oktober 2023 in der Entscheidungsbegründung im Fall Blankenship v. NBCUniversal LLC, dass die Rechtsprechung von 1964 zu revidieren sei. Verleumdungsrecht müsse einzelstaatliches Recht bleiben, und die Gerichte müssten sich am zur Zeit der Gründung der USA geltenden Recht orientieren. Dieses habe auch verfassungsrechtlich nicht den Böswilligkeitsfaktor gekannt. Er zitiert sich:
"The common law of libel at the time the First and Fourteenth Amendments were ratified did not require public figures to satisfy any kind of heightened liability standard as a condition of recovering damages." McKee v. Cosby, 586 U. S. ___, ___ (2019) (THOMAS, J., concurring in denial of certiorari) (slip op., at 6).