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Samstag, den 09. Sept. 2023

Beeinflussung der Onlinemoderation verboten

 
.   Das Bundesberufungsgericht des Fünften Bezirks der USA in New Orleans erließ am 8. September 2023 eine modifizierte Verbotsverfügung, die dem Staat untersagt, die Moderation von Veröffentlichungen in Onlineforen zu beeinflussen:
Defendants, and their employees and agents, shall take no actions, formal or informal, directly or indirectly, to coerce or significantly encourage social-media companies to remove, delete, suppress, or reduce, including through altering their algorithms, posted social-media content containing protected free speech. That includes, but is not limited to, compelling the platforms to act, such as by intimating that some form of punishment will follow a failure to comply with any request, or supervising, directing, or otherwise meaningfully controlling the social-media companies’ decision-making processes.
Die Regierung und Oberste Bundesbehörden sollen seit dem Jahr 2020 die Foren beeinflusst haben, ihre Algorithmen anzupassen, um Antivaxxer, Schwurber und COVID-Leugner weniger Gewicht zukommen zu lassen. Dabei sollen sie laut der Begründung in Missouri v. Biden auch Druck dergestalt ausgeübt haben, dass das Ignorieren amtlicher Bitten Folgen für die Foren haben könnte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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