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Sonntag, den 04. Juni 2023

Redefreiheit von Schülern im Internet

 
.   Der Revisionsentscheid im Fall Kutchinski v. Freeland Community School District vom 2. Juni 2023 erörtert mehrere verfassungsrechtliche Grundsätze zum Recht von Schülern, hochstaplerisch Konten im Namen von Lehrern einzurichten und deren Ruf durch bösartige Meinungsmache hinzurichten. Der übersetzte Sachverhalt aus der Begründung lautet:
H.K., ein Schüler der Freeland Community School erstellte ein gefälschtes Instagram-Konto, in dem er sich als einer seiner Lehrer ausgab. Das Konto war anfangs harmlos, wurde aber bald grafisch, schikanös und bedrohlich, als zwei seiner Freunde ihre eigenen Beiträge zu dem Konto hinzufügten. Die Nachricht über das Konto verbreitete sich schnell, angeheizt durch die Bemühungen der Schüler eigenen Bemühungen. Sie akzeptierten Aufforderungen, dem Konto zu folgen, und H.K.s Freunde markierten Lehrer in ihren Beiträgen. H.K. beschloss schließlich, dass die Aufmerksamkeit zu groß war, und löschte das Konto. (Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
Die schikanierenden Beiträge verunsicherten die Lehrer und Schulverwaltung und wirkten sich deshalb in der Schule aus. Das Bundesberufungsgericht des Sechsten Bezirks bestätigte daher den Beschluss der Verwaltung, den Schüler 10 Tage vom Unterricht zu suspendieren. Der Redefreiheitsschutz des Ersten Verfassungszusatzes unterliege Grenzen, die hier griffen. Die Auswirkung auf die Schule erlaube einen Eingriff in diesen Schutz auch, wenn der Schüler außerhalb der Schule agierte. Der Vierzehnte Verfassungszusatz mache den Eingriff auch bei einer einzelstaatlichen Einrichtung anwendbar, und die zeitliche Begrenzung der Strafe sei mit dem Rechtsstaatlichkeitsgrundsatz vereinbar.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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