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Montag, den 11. Aug. 2025

Gruß aus dem State of Emergency

 
.   Einen Notstand rief rump gerade aus und übernimmt deshalb die Polizeigewalt im District of Columbia. Die Hauptstadtregierung wird damit entmachtet. Die Rechtsgrundlage sei §740 des Home Rule Act, der ihm diese Zuständigkeit in conditions of an emergency nature gebe.

Der strafrechtlich verurteilte Gast im Weißen Haus spinnt, denn die Bürger brauchen sich nicht um ihre Sicherheit zu sorgen. So wenige Straftaten wie jetzt gab es schon lange nicht mehr.

Aber die Nationalgarde soll nun einschreiten. In Gaza oder Ukraine und anderen Brandherden wäre sie sinnvoll eingesetzt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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