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Sonntag, den 13. Juli 2025

Auslegungsgymnastik mit Folgen

 
.   Im Bundesanzeiger vom 14. Juli 2025 verkündet das Ministerium für Gesundheit und Menschendienste die Neuauslegung eines alten Gesetzes und seiner Verordnungen, die seit 1998 gelten: Personal Responsibility and Work Opportunity Reconciliation Act of 1996 (PRWORA); Interpretation of "Federal Public Benefit"

. Im Kern greift die Verkündung die Auslegungsregel des canon of noscitur a sociis an. Das bedeutet eine weitreichende Umkehr vom Verständnis und der Umsetzung von Gesetzen in Verordnungen und Richtlinien. Dieser Schritt kann gewaltige Veränderungen im gesamten bundesrechtlichen Regelwerk bedeuten, auch außerhalb dieses Ministeriums, und sollte aufmerksam beobachtet werden.

Diese Aufmerksamkeit ist nicht garantiert, denn die Regeln dieses Ministerium stehen nicht im Scheinwerferlicht der Presse. Zudem wendet das Ministerium seine Auslegungsgymnastik auf Regeln an, die den Durchschnittsamerikaner nicht treffen, sondern das Verhältnis von Leistungen, die Ausländer in den USA erreichen können - also die aus trump-Perspektive Bösen. Was den kleinen US-Mann jetzt nicht stört, kann aber ohne Weiteres auf ihn erstreckt werden.

Die Revolution beginnt im Stillen.

Wahrscheinlich wird diese Auslegungsrevolution genauso unbemerkt vollzogen werden wie die kürzlich ins One Big Beautiful Bill Act-Gesetz geschriebene Kapitalfluchtbestimmung, die eine Sondersteuer von 1% auf Geldtransfers ins Ausland einführt. Zuerst sollte sie Ausländer treffen, die Geld an Familienmitglieder im Ausland überweisen; in der von trump unterzeichneten Fassung gilt sie auch für Amerikaner.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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