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Donnerstag, den 14. Aug. 2025

Auf Dummenfang mit Deal und Notstand

 
Definition Deal, Notstand
.   Was rump auszeichnet, ist die Schwarzmalerei mit Notstandserklärungen und die Prahlerei mit der behaupteten Fähigkeit, Deals wie sonst keiner zu machen. Damit hat er die Stadt Washington, seinen Amtssitz, in eine Krise geritten.

Die amtlichen Statistiken zeigen klar, dass DC seit 30 Jahren immer sicherer wird, aber rump behauptet ins Blaue große Gefahren. Die einzige Gefahrenlage folgte seiner Abwahl, als er seine Gefolgsleute zum gewalttätigen Angriff auf das Kapitol aufrief.

Bürger Washington's lesen sein am 14. August 2025 im Federal Register verkündetes Dekret zur Machtübernahme in der Stadt mit Entsetzen, aber wer Humor und nicht Angst hat, wähnt sich in einem Komödienstreich bei Saturday Night Live.

Heute sollen die von ihm geleiteten Polizeitruppen - in der Nacht, wenn etwaige Demonstranten schon im Bett sein sollten - den ihn so störenden Anblick von Wohnungslosen entfernen, indem solche Personen ins Gefängnis transportiert werden. Dort ist eigentlich kein Platz, aber: Guantanamo? Alligator Alcatraz?

Immerhin kann er schon Erfolge vorweisen. Bei einer Straßensperre in der Innenstadt (wo sind wir eigentlich? Bogota?) gestern Nacht gab es Festnahmen wegen unangeschnallter Sicherheitsgürtel. Ein erboster Bürger wird zudem unter der Kategorie Verbrechen angeklagt, weil er ein Butterbrot auf die Truppen warf. Dass Bürger sich provoziert fühlen, passt rump perfekt. Dass der Bürger im Justizministerium arbeitet, ist ihm nicht peinlich.

Ein mit der Bürgermeisterin ausgehandelter Deal, der sie wahrscheinlich anekelt, gibt ihm freie Hand, und heute erklärt die städtische Polizei, dass sie seinen Truppen auch Bürgerdaten überlassen wird. Wird jemand festgenommen, wird das Heimatschutzministerium unterrichtet werden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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