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Mittwoch, den 29. Dez. 2004

Rechner im Nachlass  

CK - Washington.   Was geschieht mit dem Rechner, EMailkonten und Online-Daten, wenn der Eigentümer stirbt? Erhalten die Erben Zugang zu ihnen? Zu Bankkontendaten wohl, zur EMail nicht? Dieser Frage geht AP-Schreiber Anick Jesdanun im Bericht Groups Debate Use of Digital Information nach.

Ob im Testament oder schon bei der Einrichtung von EMail- und Online-Datenkonten Vorkehrungen für den Zugriff Dritter getroffen werden sollten, richtet sich nach den unterschiedlichen Praktiken der Anbieter und löst rechtliche Erörterungen aus der Sicht des Erb-, Datenschutz-, Banken-, Militär- oder auch Familienrechts aus. Ist die EMail von Soldaten anders zu beurteilen als die von Priestern oder Rechtsanwälten?







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.