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Donnerstag, den 23. Febr. 2012

Genozid-Anspruch Bundessache

 
Kalifornien darf deutschen Versicherer nicht ahnden
.   Einzelstaatliche Regelungen zur Eröffnung von Völker­mordansprüchen gegen Versicherer verstoßen gegen die Bundes­verfassung, entschied in Kalifornien das Bundesberufungs­gericht des neunten Bezirks am 23. Februar 2012 im Fall Movsesian v. Victoria Versichung AG:
Because California Code of Civil Procedure section 354.4 does not concern an area of traditional state responsibility and intrudes on the field of foreign affairs entrusted exclusively to the federal government, we hold that section 354.4 is preempted. We remand the case to the district court with instructions to dismiss all claims revived by that statute.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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