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Freitag, den 01. Juni 2012

Geschworene im US-Zivilprozess  

.   Ausländer sind oft verwundert, wenn sie erfahren, dass die Geschworenen auch im amerikanischen Zivilprozess die Subsumtion vornehmen. Jede Partei darf den Jury Trial beantragen. Die Verfassung schützt dieses Grundrecht.

Der Fall Landmark Financial Corp. v. Fresenius Medical Care Holdings, Inc. beleuchtet ausführlich dieses Recht sowie die Zulässigkeit des Verzichts und schließlich die Rücknahme des Antrags auf Jury Trial kurz vor seinem Beginn.

Das Bundesgericht in Massachusetts entschied am 11. Mai 2012, dass die Rücknahme grundsätzlich zulässig ist, jedoch wegen ihrer Unlauterkeit nicht wenige Wochen vor dem Termin, nachdem beide Parteien erheblich in die Vorbereitungen investiert haben.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.