×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Rüstungsbetrieb haftet für Kriegsfolgen • • Von Rule of Law zur Barbarei • • Nicht alle werden Amerikaner • • Wo arbeitet unser Personal? Einzelstaaten reglementieren • • Regimekritik nähert sich dem Verbot • • Zollrecht umfassend erörtert • • Kritiker im Internet aufspüren: Neue Taktik • • Ruhm des toten Sportlers als Marke geschützt • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 02. März 2012

US-Aktienbetrug nicht vor US-Gericht

 
.   Ausländische Investoren können ihren Schaden aus Betrug mit amerikanischen Aktien nicht unbedingt im amerikanischen Gericht einklagen. Dieses muss nämlich nach dem Securities Exchange Act of 1934 zuständig sein. Dafür bedarf es eines amerikanischen Handelsvorgangs.

Wo findet der Handel statt? Der Supreme Court in Washington, DC, hat den US-Gerichten keine einfachen Regeln vermittelt, als er die Gerichtsbarkeit in Wertschriftensachen restrikiv auslegte, erklärt die Urteilsbegründung im Fall Absolute Activist Master Fund Ltd. v. Ficeto.

Der Handelsort kann durch den Rechte- und Gefahrenübergang feststellbar sein, ebenso durch Kauf-, Hol-, Liefer- und Zahlpflichten, führt das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New City am 1. März 2012 aus.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER