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Sonntag, den 30. Sept. 2012

Kind in USA: Darf es heim?  

.   Gerichte, Eltern und Behörden können vom Kindesrückführungsurteil im Fall Felder v. Wetzel lernen. Mutter in der Schweiz und Patentante in den USA streiten sich um die Rückführung des schweizer Kindes aus den USA vor dem US-Gericht.

Erst die Revision des Bostoner Bundesberufungsgerichts des ersten Bezirks der USA bringt Klarheit: Der schweizer Sorgerechtsbeschluss zugunsten der Mutter war unklar formuliert. Das erstinstanzliche Untergericht in den USA missverstand ihn.

Es wies den Antrag auf Rückführung nach dem International Child Abduction Remedies Act, 42 USC §11601 ab, obwohl ein gesundheitlicher Notfall vorlag. Der United States Court of Appeals for the First Circuit revidiert die Ablehnung am 28. September 2012. Das Bundesgericht muss neu prüfen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.