• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 22. Febr. 2012

Abgetretene eingetragene Musikrechte  

.   Die Eintragung von Urheberrechten beim Copyright Office in Washington, DC, ist eine wichtige Voraussetzung für die Geltendmachung dieser Rechte. Die Eintragung gilt nicht für die gesamte Laufzeit des amerikanischen Urheberrechts.

Das Bundesgesetz, Copyright Act, erfordert eine Verlängerung mit der Einräumung eines Rücknahmerechts für den Schöpfer. Dieses Recht dürfen auch Erben und andere Rechtsnachfolger ausüben.

Die Begründung im Fall Roger Miller Music, Inc. v. Sony/ATV Publishing, LLC des Bundesberufungsgerichts des sechsten Bezirks der USA vom 22. Februar 2012 illustriert lesenswert diese komplexe Materie.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.