Im Staat Washington rächte sich die Ignoranz bei einer Anwältin, die nach Auffassung des Gerichts das E-Discovery-Verfahren zur Sicherung und Auswertung von elektronischen Daten im Ausforschungsbeweisverfahren des US-Prozess nicht beherrschte. Ausnahmsweise besass sie einen Honorarerstattungsanspruch und machte den Stundensatz von $300 geltend. Das Gericht reduzierte ihn am 7. Juli 2009 wegen ihrer Ignoranz auf $200: Chen v. Dougherty, Az. C04-987.
Nicht nur aus anwaltlicher Sicht ein erfreuliches Ergebnis, sondern auch aus der des Mandanten, der sich über die prozessbehindernde Igoranz, die das Verfahren verteuert, aufregt. CyberControls, ein EDiscovery-Unterstützungsdienstleister, bietet die Entscheidung zum Download an.