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Sonntag, den 09. Sept. 2012

"Botschaft" als Domain und Marke

 
.   Die libysche Botschaft verklagte den Inhaber von Domainnamen, die den Begriff dieser Botschaft enthalten - erfolglos. Die Begründung im Fall Great Socialist People's Libyan Arab Jamahiriya v. Miski erörtert detailliert die Frage der Markeneignung des Begriffs Botschaft von Libyen und ihren Varianten nach dem Markengesetz des US-Bundes, Lanham Act.

Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, hält die Begriffe für beschreibend. Markengeeignet sind sie lediglich mit einer Zuordnung ihrer Bedeutung aus Verbrauchersicht zu bestimmten Waren oder Leistungen.

Da kein Gedankensprung, beispielsweise für die von der Botschaft erwähnte Legalisierung von Urkunden, notwendig ist, fehlt es an der Markeneignung. Damit entfällt auch der Anspruch nach dem AntiCybersquatting Conusumer Protection Act, bestimmt es am 6. September 2012.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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