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Freitag, den 14. Sept. 2012

Deutsche Mutter im Glück  

.   Der Kläger verklagt ein US-Unternehmen auf Schadensersatz und stellt im Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, fest, dass er auch dessen deutsche Mutter verklagen kann. Er ändert die Klage ab, doch das Gericht weist seine neuen Ansprüche, die erst nach Ablauf der Verjährungsfrist von einem Jahr in den Prozess eingebracht wurden, ab.

Auch in der Revision verliert er. In Cincinatti bestimmt das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks in Sachen Robert Beverly v. MEVA Formwork Systems, Inc. am 13. September 2012, dass die Klagänderung mit Einbeziehung des deutschen Unternehmens nicht auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Klage zurückwirkt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.