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Dienstag, den 01. Mai 2012

Rechte Ideologie in den USA  

HJa - Washington.   Extreme Rechte sind in Deutschland wohlbekannt und haben mit dem National-Sozialistischen Untergrund, NSU, einen traurigen Höhepunkt rechter Gewalt im letzten Jahrzehnt verursacht. Die Hintergründe sind noch nicht ausrecherchiert, aber es zeichnen sich Verbindungen zur NPD, zu den Kameradschaften und zur Blood & Honour Bewegung ab.

Weniger vertraut sind viele Deutsche mit den extrem Rechten in der USA. Auf einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung am 27. April 2012 gab es eine kurze Einführung zu den Hate Crimes im 21. Jahrhundert. Dabei wurde weniger auf die eigentlichen Fälle eingegangen, als vielmehr ein grober Überblick über die Organisationsstruktur und Ideologie der regionalen Szene gegeben.

Für die USA dabei relevant: wenige Verbrechen werden im Zusammenhang mit Organisationen begangen - und wenn, dann oft im Zusammenhang mit Gefängnisgangs wie der Aryan Brotherhood, - vielmehr sehen sich die meisten Täter als Avantgarde und als heroischer Einzelkämpfer, der sich dem Problem annimmt, worüber die Generation seiner Eltern nur redet.

Auch ideologisch gibt es bedeutende Unterschiede. Neben den tatsächlichen Neonazis, die sich vor allem auf rassistische Lehren berufen, stellt den Hauptteil der Extremen Rechten eine Bewegung, die sich als Patriots verstehen und vor allem ihr Weltbild auf Verschwörungstheorien gestützt sehen, die oft antisemitisch und ausländerfeindlich sind, sich vor allem aber im Kampf gegen die Bundesregierung beruft. Mit diesen Anknüpfungspunkten können sich nicht wenige Amerikaner identifizieren, so dass dieser Teil der Bewegung längst den politischen Mainstream ergriffen hat und vor dem Kongress oder in der republikanischen Partei landet. Rechtlich gedeckt ist alles, von Holocaustleugnung bis zur New World Order, durch das First Amendment: Meinungsfreiheit.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.