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Freitag, den 13. April 2012

Es hagelt Mandate

 
US-Recht auf Deutsch für Fachleute
.   Ab und zu verirrt sich ein Nichtjurist, noch dazu von außerhalb der USA, auf das German American Law Journal.

Nach dem 1. April 2012 scheinbar mehrfach, denn es hagelt von Klägern in spe Anfragen nach Prozessen in den USA. Unter Parteien, die sich im Ausland aufhalten und sich dort uneins sind.

Bitte, Klage-Spezis: Der 1. April war wie jeder 1. April, und Probleme im Ausland gehören vors ausländische Gericht.

Nichtjuristen dürfen die Betrachtung komplexer Themen des amerikanischen Rechts nicht als Rechtsrat betrachten! Und das Journal ist keine Mandatsvermittlungsstelle.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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