Vertragsauslegung: Externe Fakten
CK • Washington. In New York City erörtete das Gericht wegen einer Kommission von $1,6 Mio. wichtige Grundsätze der Vertragsauslegung. Ist eine Klausel uneindeutig, darf das Gericht externe Fakten nicht berücksichtigen.
Wenn eine Klausel jedoch mehrdeutig verstanden werden kann, darf es solche Tatsachen zur Auslegung beiziehen. Als Prüfer der Tatsachen und in der anschließenden Subsumtion wirken dabei die Geschworenen.
Im Fall Bison Capital Corporation v. ATP Oil & Gas Corporation hatten die Parteien jedoch auf eine Jury verzichtet, und der Richter traf die Entscheidung. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA bestätigte die Auslegung mit sorgfältiger Begründung am 3. April 2012.
Wenn eine Klausel jedoch mehrdeutig verstanden werden kann, darf es solche Tatsachen zur Auslegung beiziehen. Als Prüfer der Tatsachen und in der anschließenden Subsumtion wirken dabei die Geschworenen.
Im Fall Bison Capital Corporation v. ATP Oil & Gas Corporation hatten die Parteien jedoch auf eine Jury verzichtet, und der Richter traf die Entscheidung. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA bestätigte die Auslegung mit sorgfältiger Begründung am 3. April 2012.