Nach den Hexenprozessen der Kolonialzeit hatten die Verfassungsväter, wohl nach Rücksprache mit den Müttern, den Weg für Parteien geöffnet, alternativ vors weniger xenophobe Bundesgericht zu ziehen, wenn die Diversity Jurisdiction gegeben ist: Zwei Staaten, $75000 Streitwert.
Im Fall Virginia Hunt v. Da Vita, Inc. entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chikago am 4. Mai 2012 gegen die Klägerin. Ihr Antrag laute auf Schadensersatz und Strafschadensersatz, der das Mehrfache des Ersteren ausmachen könne und damit die Streitwertgrenze übersteige. Ihr Einwand, auf alles über $75000 verzichten zu wollen, helfe nicht.