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Samstag, den 05. Mai 2012

Schlacht an der Streitwertgrenze  

.   Ins sympathische Staatsgericht, nicht das Bundesgericht will die gekündigte Klägerin. Die beklagte Arbeitgeberin meint hingegen, der Streitfall sei mehr als $75000 wert und dürfe damit bei vorliegender Angehörigkeit der Parteien zu unterschiedlichen Staaten vor das Bundesgericht.

Nach den Hexenprozessen der Kolonialzeit hatten die Verfassungsväter, wohl nach Rücksprache mit den Müttern, den Weg für Parteien geöffnet, alternativ vors weniger xenophobe Bundesgericht zu ziehen, wenn die Diversity Jurisdiction gegeben ist: Zwei Staaten, $75000 Streitwert.

Im Fall Virginia Hunt v. Da Vita, Inc. entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chikago am 4. Mai 2012 gegen die Klägerin. Ihr Antrag laute auf Schadensersatz und Strafschadensersatz, der das Mehrfache des Ersteren ausmachen könne und damit die Streitwertgrenze übersteige. Ihr Einwand, auf alles über $75000 verzichten zu wollen, helfe nicht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.