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Montag, den 10. Dez. 2012

Geländer fällt, Klage hält  

.   Hersteller und Vertrieb werben, dass ihr Vinylgeländer sicher Kunden und ihre Gäste schützt. Als ein Kunde das Geländer kauft und ein Jahr später mit ihm vom Balkon stürzt, klagt er auf Schadensersatz, auch wegen Verletzung des Verbraucherschutzgesetzes durch Täuschung über zugesicherte Eigenschaften.

Die Beklagten beantragen die Klagabweisung wegen unschlüssigen Vortrages, doch der Kunde gewinnt. Der Beschluss des Bundesgerichts in Kansas vom 4. Dezember 2012 im Fall Nieberding v. Barrette Outdoor Living, Inc. enthält auch für deutsche Exporteure lesenswerte Darlegungen der Haftung aus ungererechtfertigter Bereicherung, einzelstaatlichem Verbraucherschutzrecht - hier dem Kansas Consumer Protection Act - und Gewährleistung im Rahmen einer Sammelklage.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.