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Freitag, den 03. Febr. 2012

Akteneinsichtsanspruch FOIA

 
FSp - Washington.   Der Freedom of Information Act 1966 vermittelt jedem US-Bürger Zugang zu Dokumenten und Aufzeichnungen von US-Behörden. Die Offenlegungspflicht soll eine demokratische Gesellschaft gewährleisten, die Exekutive kontrollieren und Korruption verhindern.

Im Ermittlungsverfahren wird dieser Grundsatz durch 5 USC §552 (c) (2) eingeschränkt. Zum Schutz der Informationsquelle und der Ermittlungen im Einzelfall wie dieser Art der Ermittlungen generell ist eine Behörde von der Offenlegung von Informanten befreit, […] unless the informant's status as an informant has been officially confirmed.

Im Fall Memphis Publishing Company v. Federal Bureau of Investigation überschritt das FBI nach Ansicht des Bundesgerichts für den District of Columbia diese Grenze. Im Mittelpunkt steht der 2007 verstorbene Fotograf Ernest Wither, der in der Bürgerrechtsbewegung der Sechziger Jahre zur Führungsriege um Martin Luther King Jr. eine sehr enge Verbindung hatte und dessen Status nun öffentlich untersucht wird. Sein Tod alleine versage noch keine Ausnahme. Doch belegen vom FBI veröffentlichte Dokumente seinen Informanten-Status.

Mehr als den Status, dass der Fotograf bereits als Informant bestätigt sei, stellt das Gericht am 31. Januar 2012 nicht fest. Das Untergericht muss nun weiterführende Tatsachen würdigen, bevor eine Entscheidung über weitere Enthüllungen erfolgt.



DAJV-Jahreskonferenz New York City

 
FSp - Washington.   Vom 4. bis zum 6. Oktober 2012 findet auf dem Campus der Columbia University School of Law in New York City die diesjährige Konferenz der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung zum deutschen und amerikanischen Recht statt.

Zur Teilnahme vergibt der DAJV an Jungjuristen, also Studenten, Referendare und Doktoranden, Teilstipendien. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 31. März 2012. Weitere Informationen samt Bewerbungsformular finden sich auf www.dajv.de.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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