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Samstag, den 31. März 2012

KnowHow: Totalverlust  

Einfach geschützt, schnell verloren
.   Das KnowHow fliegt im Weltraum und ist durch keine Eintragung geschützt. Der Unternehmer investiert in gescheite NDAs. Die halten ewig. Der Kläger in Fail-Safe LLC v. A.O. Smith Corporation hingegen verlor alles, weil er sein Trade Secret einmal ungeschützt ließ.

Welches Trade Secret-Recht ein Geschäftsgeheimnis am sichersten schützt, ist nicht immer leicht zu ermitteln. Doch können Gerichte kleine Fehler kleiner Unternehmen vergeben. Gar nichts zum Schutz zu tun, verzeihen sie nicht.

Scharf auf eine Zusammenarbeit mit AO gab Fair-Safe in Gesprächen und bei Produktplanungen sein ganzes Wissen preis. AO verlangte ein Non-Disclosure Agreement fürs das eigene KnowHow, das FS unterzeichnete. FS kündigte ein eigenes Confidentiality Agreement an und lieferte es nie. Die Geschäftsverbindung kam nicht zustande. AO produzierte Ware mit FS-Technik, FS klagte wegen Trade Secret-Verletzung.

AO gewinnt am 29. März 2012 im siebten US-Bundesbezirk. Ohne NDA, ohne mündliche oder schriftliche Dokumentierung der Schutzabsicht und ohne Markierung von Plänen als Proprietary Information konnte FS schlichtweg keinen Trade Secret-Schutz beanspruchen, auch wenn FS NDAs mit allen anderen Dritten unterhielt. Eine einzige Lücke - alles futsch.

Der Satellitenzulieferer kann hingegen auf seinen Schutz pochen. Den nimmt selbst die European Space Agency so ernst, dass sie einen Preis auf eine von Dritten gelieferte Nachahmung, eine europäische Konkurrenzlösung, aussetzt. Wer solche Sicherheit anstrebt, sollte auch diese Entscheidung lesen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.