Dienstag, den 02. Jan. 2001
Montag, den 01. Jan. 2001
Abhandlungen zum US-amerikanischen Zivilrecht und Zivilprozessrecht 2001
US-Entscheidung zur Anerkennung des Pariser
Yahoo-Nazi-Urteils (Susanne Wagner, 4. Dezember 2001)
US-Supreme Court zu Punitive Damages / Strafschadensersatz im Fall Cooper v. Leatherman (Christian Heid, 31. August 2001)
US-Trade Secrets und das unvermeidbare Wissen (Tim Wittwer, 21. Mai 2001)
Internet-Metatags und Marken im amerikanischen Recht (Susanne Wagner, 1. Februar 2001)
US-Supreme Court zu Punitive Damages / Strafschadensersatz im Fall Cooper v. Leatherman (Christian Heid, 31. August 2001)
US-Trade Secrets und das unvermeidbare Wissen (Tim Wittwer, 21. Mai 2001)
Internet-Metatags und Marken im amerikanischen Recht (Susanne Wagner, 1. Februar 2001)
Der kurze Weg zum deutsch-amerikanischen Recht: https://anwalt.us
Auf Englisch:
CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Partner einer 80-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Partner einer 80-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.