×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Montag, den 02. Juni 2003

Copyright Universe Expands - Not?

 

CK - Washington.   In Microsoft Risks Copyright Impotence erörtert der Washingtoner Anwalt John Mitchell den Urheberrechtsmissbrauch am Beispiel amerikanischer Microsoft-Endverbraucherlizenzen. Der Missbrauch löst die Nichtigkeit des Urheberrechts aus.

Mitchell vergleicht gewisse MS-Lizenzbestimmungen mit dem Versuch der Filmindustrie, zweitklassige Filme im Verleih mit Rennern zu verknüpfen, was zur Undurchsetzbarkeit der Urheberrechte führte. Kürzlich verbat MS Linux-Firmen unter Hinweis auf eine Betriebssystembeschränkung in der Lizenz, das MS-Produkt FoxPro auf einem Linux-PC zu demonstrieren.

Im US-Recht gelten Verknüpfungen von Produkten und Dienstleistungen vielfach für bedenklich, so auch bei Software und ihrer Wartung. Da sanktionierte Monopole wie Urheberrechte und Patente Gesetzesschranken unterliegen, Inhaber ihre Monopole nicht einseitig ausdehnen dürfen, und das wirtschaftliche Interesse an unter verschiedenen Betriebssystemen einsetzbaren Programmen zunimmt, ist Mitchells Kurzanalyse zeitgerecht und lesenswert.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER