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Donnerstag, den 19. Juni 2003

US-Steueramnestie vorgestellt - Frist 15.9.2003

 
CK - Washington.   Jens Nebel, Referendar in der internationalen Wirtschafts- und Staatsrechtskanzlei Berliner, Corcoran & Rowe, LLP in Washington, DC, stellt kurz die wesentlichen Bedingungen der US-Bundes-Steueramnestie dar. Seine deutschsprachige Darstellung erläutert, dass die Amnestie nur eine beschränkte ist und rasches Handeln erfordert.

Wenn die Amnestiebedingungen erfüllt werden, kann mit der Entrichtung der Steuerschulden für die vergangenen Steuerjahre bis 1996 ohne Strafen oder Bußgelder die weiße Steuerweste für die gesamte Vergangenheit auf Bundesebene wiederhergestellt werden.

Die Frist zur Einreichung überfälliger Steuererklärungen erlischt am 15. September 2003. Eine entsprechende Verkündung des Bundessteueramtes IRS ist für den 7. Juli 2003 angekündigt.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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