US-Steueramnestie vorgestellt - Frist 15.9.2003
CK - Washington. Jens Nebel, Referendar in der internationalen Wirtschafts- und Staatsrechtskanzlei Berliner, Corcoran & Rowe, LLP in Washington, DC, stellt kurz die wesentlichen Bedingungen der US-Bundes-Steueramnestie dar.
Seine deutschsprachige Darstellung erläutert, dass die Amnestie nur eine beschränkte ist und rasches Handeln erfordert.
Wenn die Amnestiebedingungen erfüllt werden, kann mit der Entrichtung der Steuerschulden für die vergangenen Steuerjahre bis 1996 ohne Strafen oder Bußgelder die weiße Steuerweste für die gesamte Vergangenheit auf Bundesebene wiederhergestellt werden.
Die Frist zur Einreichung überfälliger Steuererklärungen erlischt am 15. September 2003. Eine entsprechende Verkündung des Bundessteueramtes IRS ist für den 7. Juli 2003 angekündigt.