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Dienstag, den 15. Juli 2003

Intel v. Hamidi: EMail im Supreme Court of California

 
WM - Washington.   In der Entscheidung Intel Corp. v. Hamidi, Calif., No. S103781 vom 30. Juni 2003 erkannte der Oberste Gerichtshof Kaliforniens mehrheitlich das Recht eines ehemaligen Intel-Arbeitnehmers an, Kritik an Beschäftigungspraktiken seines Ex-Arbeitgebers mittels größerer EMail-Aktionen zu äußern.

Im Verlauf von 21 Monaten sandte Kourosh Hamidi sechs Massenmails an 35.000 Personalanschriften im Intel-Mailsystem. Laut Gericht stellt diese Benutzung des Rechnersystems keine Verletzung ("injury") des persönlichen Eigentums Intels oder eines rechtlichen Interesses daran dar. Ein "Tort of Trespass to Chattels" scheide aus, da keine Beschädigung und funktionelle Beeinträchtigung des Computersystems folgte.

Auch verbotener Spam-Versand liege nicht vor, weil die im Vergleich zu Werbeaktionen deutlich geringere Anzahl der EMails keine Überlastung und Erschwerung des Gebrauchs der Computer verursachte. Hamidi könne sich vielmehr auf sein Recht auf Freie Meinungsäußerung nach dem Ersten Zusatz zur Bundesverfassung berufen. Dazu morgen mehr in WMs umfassenderen Bericht auf Deutsch.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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