GALA Vortrag "The Evolving Nature of Corporate Practice in Germany"
Sein Vortrag befasste sich mit den Unterschieden des deutschen und us-amerikanischen Gesellschaftsrechts. Er wies darauf hin, dass etwa die Sitztheorie des deutschen Rechts zu Komplikationen bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen (merger) führe. Das deutsche Konzept von Corporate Governance unterscheide sich insofern von dem amerikanischen, als es sich nicht an den Regeln des Kapitalmarkts, sondern an gesellschaftsrechtlichen Regelungen orientiere. Anders als in den USA gäbe es in Deutschland aufgrund anderer Rechtstradition auch keine der SEC (Securities and Exchange Commission) vergleichbare Behörde.
Das Europarecht führe im Bereich der "Corporate Governance" zu Rechtsänderungen. So habe der EuGH in den Entscheidungen "Centros" und "Überseering" für den Gläubigerschutz nicht das deutsche Erfordernis eines vorhandenen Mindestkapitals, sondern das der Vermögensoffenlegung bevorzugt.
Im Anschluss an seinen Vortrag wies der Referent in der Diskussionsrunde darauf hin, dass einzelne Aktionäre nach deutschem Recht viel weitergehender als in den USA Beschlüsse über Verschmelzungen und andere Unternehmenspläne angreifen können, was oft zur Zahlung von "Schweigegeld" führe.